Frist zur Einreichung von (grundsätzlichen) Anträge verkürzen
Antrag
Antragstellerin
Assistenz zur Geschäftsführung(Vorstand)
Antragsdatum
2024-05-06
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass die Frist zur Einreichung von Anträge, die durch das Plenum zu behandeln sind, nicht mit Ablauf vom Montag in der Vorwoche von der Sitzung endet, sondern erst mit dem Ablauf vom Mittwoch endet.
Begründung zum Antrag
Die Frist zur Versendung der Einladung, die alle Anträge aufgelistet haben soll, endet mit dem Ablauf vom Samstag (der Vorwoche). Also es blieben praktisch Do, Fr und Sa, um Anträge einzupflegen.
Für die (wesentliche) Funktion zur Weiterleitung der Information an "betroffene" Stellen - etwa jeweilige Ausschüsse, das Referat Finanzen oder jeweilige Beauftragungen - verkürzt sich nur theoretisch, denn praktisch gibt es dazu keine Frist, die einzuhalten ist. Eher ist auf die gute Praxis von Antragstellenden und dem Präsidium hinzuwirken, was aber nicht Gegenstand des Antrages sein soll.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
zurückgezogen
15. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Ausfertigung
2024-06-08 | 2024-06-08 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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