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Frist zur Einreichung von (grundsätzlichen) Anträge verkürzen

23/24-15-19

 

Antrag

Antragstellerin

Assistenz zur Geschäftsführung
(Vorstand)

Antragsdatum

2024-05-06

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Frist zur Einreichung von Anträge, die durch das Plenum zu behandeln sind, nicht mit Ablauf vom Montag in der Vorwoche von der Sitzung endet, sondern erst mit dem Ablauf vom Mittwoch endet.

Begründung zum Antrag

Die Frist zur Versendung der Einladung, die alle Anträge aufgelistet haben soll, endet mit dem Ablauf vom Samstag (der Vorwoche). Also es blieben praktisch Do, Fr und Sa, um Anträge einzupflegen.

Für die (wesentliche) Funktion zur Weiterleitung der Information an "betroffene" Stellen - etwa jeweilige Ausschüsse, das Referat Finanzen oder jeweilige Beauftragungen - verkürzt sich nur theoretisch, denn praktisch gibt es dazu keine Frist, die einzuhalten ist. Eher ist auf die gute Praxis von Antragstellenden und dem Präsidium hinzuwirken, was aber nicht Gegenstand des Antrages sein soll.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

zurückgezogen

15. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5

Ausfertigung

2024-06-08 2024-06-08

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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