COVID-19! Finanzielle Nothilfe
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
23.03.2020
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass aufgrund der durch COVID-19 verursachten Krise, vorerst bis zu 5.000 € zur Verfügung gestellt werden, um hilfsbedürftige Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel) zu versorgen und die Helferinnen und Helfer finanziell abzusichern.
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Wenn Helferinnen und Helfer für Menschen aus Risikogruppen oder für unter Quarantäne stehende Menschen einkaufen gehen und eine Bezahlung nicht "gefahrlos" erfolgen kann (z.B. über PayPal oder ähnliches), so kann die Bezahlung nachträglich über den StuRa durch Vorlage der Quittung erfolgen.
Wir möchten natürlich alle darum bitten, diese Art "Nothilfefond" nicht zu missbrauchen, sondern den Helferinnen und Helfern das Geld auf elektronischem Weg oder nach der Krise zukommen zu lassen.
Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Krise von offizieller Stelle (Hochschule, Landesregierung, Bundesregierung) als beendet erklärt wird.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Sprecherinnen und Sprecher Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch die Sprecherinnen und Sprecher)
Behandlung
7. Sitzung Sprecherinnen- und Sprecher 2020
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2020-03-23
Beschlussfähigkeit
2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 2 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
24.03.2020
Präsidium
Jens Fritze
Unterzeichnung