Alternative Beschlussfassung in elektronischer Form
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-03-20
Antragstext
Begründung zum Antrag
Der Betrieb der studentischen Selbstverwaltung muss weiterhin gesichert werden, heißt, die Beschlussfassung durch das Plenum und dem Referatskollegium soll möglich sein.
Hierbei ist es erforderlich, dass vor Missbrauch und Manipulationen geschützt wird, was mit LimeSurvey dadurch gesichert ist, dass genau einer E-Mail Adresse eine Möglichkeit (ein Token) zur Abstimmung gegeben wird. Vergleichbar ist das mit der Evaluation der Lehre an der HTW, welche dasselbe Tool dafür nutzt.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Krise von offizieller Stelle (Hochschule, Landesregierung, Bundesregierung) als beendet erklärt wird.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
8. Sitzung Präsidium 2020
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2020-03-20
Beschlussfähigkeit
4 (anwesende Stimmberechtigte) von 4 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 4 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-03-24
Präsidium
Unterzeichnung