Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2020 / 1. außerordentliche Sitzung Plenum 2020 / Alternative Sitzungen in elektronischer Form

Alternative Sitzungen in elektronischer Form

2020-a1-0007: Alternative Sitzungen in elektronischer Form

 

Antrag

AntragstellerIn

Präsidium

Antragsdatum

2020-03-20

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, um die Beschlussfähigkeit und den Betrieb der Legislative und Exekutive zu gewährleisten, auf den vorbereiteten Discord-Server auszuweichen und die Sitzungen auf diesem durchzuführen.

Begründung zum Antrag

Der Betrieb der studentischen Selbstverwaltung muss weiterhin gesichert werden, heißt, die Beschlussfassung durch das Plenum und dem Referatskollegium soll möglich sein.

Hierbei ist es erforderlich, Kontakt zwischen den Mitgliedern mit möglichst geringen Barrieren zu gewährleisten.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Das Präsidium und die Kanzlei erarbeiten zusammen mit dem Bereich Administration Rechentechnik aus dem Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation eine Lösung, die langfristig vom StuRa bei ähnlichen Krisen genutzt werden soll.

Anforderungen sind:

  • Das wichtigste ist die usability, heißt, sie soll einstiegsfreundlich und intuitiv zu nutzen sein
  • Möglichkeit zur Audio- und Textkommunikation (Optional auch Video)
  • Möglichkeit zur Audioaufzeichnung
  • Möglichkeit zur Moderation
  • Streaming oder Anzeigen der Tagesordnung (es soll also die Möglichkeit geben, dass Mitglieder zu jederzeit in der Lage sind zu erkennen, wo wir uns auf der Tagesordnung befinden)
  • Optional einen sichereren Weg zur Abstimmung, die eindeutig zuzuordnen sein soll, aber auch die Möglichekeit der anonymen Abstimmung haben muss
  • Sie soll unkompliziert unterwegs, also mobil zu nutzen sein

Diese Liste soll nach Bedarf ergänzt werden.

Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Krise von offizieller Stelle (Hochschule, Landesregierung, Bundesregierung) als beendet erklärt wird.

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

8. Sitzung Präsidium 2020
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2020-03-20

Beschlussfähigkeit

4 (anwesende Stimmberechtigte) von 4 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 4
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-03-24
Präsidium

 

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken