Forderung aktive Anmeldung zu Prüfungen richtig ausgestalten
Antrag
Antragstellerin
Vorstand
Referat Qualitätsmanagement
Referat Studium
Antragsdatum
2022-11-21
Antragstext
Der StuRa möge beschließen bei der möglichen Einführung - nach der Abschaffung automatischer Abmeldung zu Prüfungen - einer aktiven Anmeldung zu Prüfungen folgende Punkte bei der Ausgestaltung zu fordern:
- Anmeldung ab Semesterstart möglich
- Anmeldung für Prüfungen im Prüfungsblock bis zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsplans möglich
- Abmeldung von Prüfungen im Prüfungsblock bis zu einem Tag vor der Prüfung möglich
- Anmeldung von mehrteiligen APL erfolgt automatisch mit Antritt/Abgabe der ersten Teilleistung
- Anmeldung für einteilige APL bis zu vier Wochen vor Abgabe möglich
- Abmeldung von einteiligen APL bis zu vier Wochen vor Abgabe möglich
- keine automatische Anmeldung zur 1. Wiederholung im folgenden Semester
- automatische Anmeldung zur 1. Wiederholung nach einem Jahr
- automatische Anmeldung zur 2. Wiederholung im folgenden Semester
- automatische Anmeldung für PVL
- Anmeldung geschieht online über ein Portal der Hochschule
- Das verwendete Portal weist dabei alle automatisch angemeldeten Prüfungen (1. und 2. Wiederholung) aus.
- Das Portal zeigt alle anmeldbaren Prüfungen für das reguläre Semester an.
- Das Portal zeigt auf Wunsch alle möglichen anmeldbaren Prüfungen aus höheren Semestern an.
Begründung zum Antrag
2022 wird nun sogar auch in der Hochschulleitung und im Senat diskutiert, dass an unserer Hochschule von einer seit Jahrzehnten bestehenden Praxis der automatischen (passiven) Anmeldung zu Prüfungen zu einer aktiven Anmeldung gewechselt wird.
Mit diesem Beschluss soll es eine erste Fassung der Forderungen (Anforderungen) für ein solches Verfahren - also die Ausgestaltung der zu schaffenden Bedingungen für das Verfahren der Anmeldung - erstellt werden.
Grundsätzlich soll der Prozess für die Studierenden, aber auch gleichermaßen für die Prüfenden und das Prüfungsamt, einfach gehalten und transparent sein. Mit der Abkehr von der automatischen Anmeldung zu einem System der individuellen Anmeldung werden nicht alle Probleme vollständig gelöst werden können und es können sogar neue Problemfelder (z.B. fehlende Anmeldung zu Prüfungen) entstehen. Diese sind zunächst nicht vernachlässigbar klein und bedürfen einer geeigneten Kommunikation des neuen Systems.
Die gestellten Anforderungen lassen sich in zwei grundsätzliche Anforderungen einteilen. Zum einen muss ein geeignetes Portal zur Anmeldung entstehen, welches nicht nur anmeldbare Prüfungen für das Semester anzeigt, sondern auch automatisch angemeldete Prüfungen - die durch Fristenreglungen entstanden sind - und mögliche Freiversuche. Dazu gehört eine Kommunikationsstrategie, die auf die Anmeldezeiträume und das Portal eingeht.
Zum anderen sind Anforderungen an die Fristen zur An- und Abmeldung zu stellen. Dabei soll ein leicht verständliches und grobmaschiges System verwendet werden und gerade die Vielzahl der möglichen APL-Varianten einfach geregelt werden.
Die vorgestellten Anforderungen teilen die Prüfungsarten zunächst - ganz natürlich - in Prüfungen im Prüfungsblock und in Alternative Prüfungsleistungen (APL) ein. Für Prüfungen im Prüfungsblock kann man sich bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsplans anmelden. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Studierenden abschätzen können, ob sie realistisch an der Prüfung teilnehmen können und werden. Nichtsdestotrotz soll eine Abmeldung bis zu einem Tag vor der Prüfung möglich sein. Anmeldungen nach dem vorgesehenen Zeitraum sind nur durch Kulanz des Prüfungsamtes möglich, also z.B. wenn es die Raumkapazitäten hergeben.
APL werden unterteilt in einteilige APL (Belege, Hausarbeiten, ...) und mehrteilige APL (Praktika, Portfolio-Prüfungen, Abgabe mehrerer Hausarbeiten, ...). Für Erstere soll sich bis zu vier Wochen vor Abgabetermin - der ohnehin dem Prüfungsamt bekannt ist - an- bzw. abgemeldet werden. Für Zweitere soll keine gesonderte Anmeldung notwendig sein, da mehrteilige APL meist durch erstmalige Abgaben, die früh im Semester liegen, gekennzeichnet sind. Stattdessen soll automatisch mit der Teilnahme an einer Teilleistung die Anmeldung erfolgen, also zum Beispiel mit der Teilnahme an einem Praktikumsversuch. Unverbindliche Anmeldungen über OPAL o.ä. sollen natürlich möglich sein um eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Die Vielzahl und Diversität an möglichen APL macht es offenkundig unmöglich eine perfekte Lösung zu finden. Daher steht im Vordergrund, dass eine Lösung gefunden wird, die sich auf wenige verständliche Regeln herunterbrechen lässt. Man könnte zum Beispiel anführen, dass es bei APL, die aus einem Beleg und dessen Verteidigung bestehen (mehrteilige APL) eine Anmeldung für beide Teilleistungen besser wäre, als die automatische Anmeldung mit Abgabe des Beleges, um eine gewisse Planungssicherheit für die Prüfenden zu gewährleisten. Per se ändert sich in diesem Fall aber kaum etwas für die Prüfenden, da auch schon jetzt alle regulären Studierenden für die APL angemeldet wären. Durch die Eingruppierung zur mehrteiligen APL entsteht aber für Studierende der Vorteil, dass sie wie gewohnt einfach ihren Beleg und dessen Verteidigung ablegen könnten.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Zusammenwirken mit
- der studentischen Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium
- der studentischen Vertretung im Senat
Aufnahme in der Kontinuierlichkeitsordnung
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
7. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2022-11-29
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antragstext
Ausfertigung
2022-12-01
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler