Wahlen 2020
Vorstellung der einzelnen Kandidaturen
Der StuRa möchte alle Wählerinnen über die Wahlen am 1. Dezember 2020 informieren. Neben dem Wahlausschuss der Hochschule und dem Wahlausschuss der Studentinnenschaft, die die Wahl organisatorisch durchführen, soll über die Wahlen aufgeklärt und inhaltlich informiert werden.
- Wann stehen die Wahlen an?
- Ausgezählt werden die Wahlen am 2. Dezember, da am Vortag (1. Dezember 2020) in Präsenz gewählt wird. (Die Urnen sind 9 bis 16 Uhr im PAB und im Foyer in Pillnitz geöffnet). Jedoch kann zuvor schon per Briefwahl abgestimmt werden. Die Briefwahl kann vom 20. Oktober bis zum 10. November 15 Uhr bei der Hochschule beantragt werden.
- Welche Wahlen stehen an?
- (Spoiler; Alles was geht! :-D )
- Einerseits findet die Wahl vom StuRa selbst statt. Da geht es um die Interessenvertretung von uns Studentinnen untereinander und nach außen.
- Andererseits finden die Wahlen der verschiedenen Organe innerhalb der Hochschule statt. Da geht es (speziell) um die Wahl der einzelnen studentischen Vertretungen in die jeweiligen Gremien der Hochschule. Diese Gremien sind der Senat, der erweiterte Senat und die Fakultätsräte der einzelnen Fakultäten.
- Wer steht zur Wahl?
- Grundsätzlich kann jedes Mitglied unserer Studentinnenschaft für den StuRa kandidieren. Also alle Studentinnen könnten sich für die Wahl zur Vertretung unserer Mitgliedergruppe (Studentinnen) in den Organen der Hochschule aufstellen lassen.
- Der StuRa soll auch eine Plattform sein, bei der sich Kandidierende vorstellen können. Um eine Vergleichbarkeit für die Wählerinnen zu schaffen, aber auch den Kandidierenden eine Hilfestellung zu geben, stellen wir allen einheitliche Fragen zur Verfügung.
- Wie steht es um …?
- Wenn ihr Fragen oder Anmerkungen zu den Wahlen habt, dann lasst es uns wissen. Als Bereich Wahlen stehen wir euch gern zur Verfügung. Wir sind bevorzugt per Mail (wahlen@stura.htw-dresden.de) erreichbar, aber auch über die Sprechzeiten vom Referat Personal adressierbar.
Organe der Hochschule |
Organ der Studentinnenschaft | |
Fakultätsorgane |
Hochschulorgane |
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Beauftragung für Gleichstellung für die jeweilige Fakultät Vertretung der Studentinnen für den jeweiligen Fakultätsrat |
Vertretung der Studentinnen für den Erweiterten Senat Vertretung der Studentinnen für den Senat | Studentinnen- und Studentenrat (nach einzelnen Fakultäten) |
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Mitglied im Senat
Aus Sicht vom Bereich Wahlen ist die Wahl für die studentische Vertretung im Senat die wichtigste Wahl. Beim Senat handelt es sich nämlich um das wichtigste Organ der Hochschule, wo das Hochschulgesetz vorsieht, dass uns die Hochschule "mitspielen lassen" muss. Da im Senat die "zentralen" Schlachten geschlagen werden, ist die studentische Vertretung im Senat die Speerspitze des StuRa.
Das Hochschulgesetz (§ 81 SächHSFG) regelt beispielsweise, neben den allgemeinen Zuständigkeiten, "Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter, andernfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder.". Die Studienbedingungen an unserer Hochschule ergeben sich maßgeblich auch aus Ordnungen, die der Senat befasst, beziehungsweise befassen kann. Aber zu diesen "Rahmenstudienordnungen" und vielen weiteren hochschulweiten Vorgaben, gibt es auch Stellungnahmen zu bürokratischen Vorgängen zu bewerten und verabschieden.
Neben "Festivitäten" der Hochschulleitung, ist das (leider notwendige) vehemente Vortragen von Positionen der studentischen Vertretung die klassische Aufgabenstellung. Die Vorbereitung kann und soll im Zusammenwirken mit den Referaten des StuRa stattfinden, auch da das Aufgabenspektrum so breit und dennoch tief ist.
Der StuRa unterstützt die studentische Vertretung im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Infrastruktur und Inhalten. Seitens der Hochschulleitung ist kaum eine Differenzierung zwischen StuRa und studentischer Vertretung im Senat da, was im Schulterschluss der studentischen Interessen nachvollziehbar ist.
Nach dem Rücktritt von Florian Fuhlroth und Johann Boxberger plätschert es aktuell in der studentischen Vertretung nur noch dahin. Dabei versucht Stephan Rankl die Fahne für den StuRa hoch zuhalten.
Mitglied im Fakultätsrat
Besonders wichtig ist auch die studentische Vertretung in den einzelnen Fakultätsräten der 8 Fakultäten unserer Hochschule. Die Abstimmung der Ausgestaltung der Studiengänge der jeweiligen Fakultät wird dort gemäß Hochschulgesetz (§ 88 SächsHSFG) vorgenommen.
Im Benehmen mit dem StuRa werden hier auch alle Mitglieder der Studienkommissionen und die Studiendekaninnen für jeden einzelnen Studiengang bestimmt. Aber auch über diesen Einfluss auf die Organisation des Studienbetriebes und die Evaluation an der eigenen Fakultät hinaus braucht es Verständnis für die hochschulweiten Rahmenbedingungen.
Zum Austausch und zur Meinungsbildung für die Belange der einzelnen Fakultäten hat der StuRa Fachausschüsse geschaffen. Der Fachausschuss dient allen studentischen Mitgliedern der Studienkommissionen, der Prüfungsausschüsse und eben den studentischen Mitgliedern der jeweiligen Fakultätsräte. Den Fachausschüssen steht damit - neben der Infrastruktur StuRa - auch die hochschulweite Expertise der Referate des StuRa zur Verfügung.
Mitglied im Studentinnen- und Studentenrat
Gemäß dem § 24 SächsHSFG ist die Studentinnenschaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die das Recht der Selbstverwaltung hat. Mit anderen Worten: Wir Studierende sind selbst für viele unserer eigenen Belange verantwortlich. Um den Aufgaben nachzukommen, die das Hochschulgesetz für uns Studierende vorsieht, gibt es das Organ Studentinnen- und Studentenrat (StuRa).
Von allen in der Studentinnenschaft werden die Stimmberechtigen im Plenum des StuRa gewählt. Dies ist die Legislative des StuRa, wo also die grundlegenden und für die gesamte Studentinnenschaft relevanten Entscheidungen getroffen werden. Zur Ausübung der Aufgaben der Studentinnenschaft kann das Plenum dann eine Exekutive wählen. Aber den kommenden Vertreterinnen im Plenum, könnt ihr bei der Wahl eure Stimme geben, damit sie in eurem (und somit unserem) Sinne Entscheidungen treffen.
Jede Fakultät kann 4 Vertreterinnen in das Plenum wählen.
Im Plenum sitzen Studentinnen wie du und ich. Du brauchst also keine Scheu davor haben, dafür zu kandidieren. Wichtig ist nur, dass du Lust hast, deine Kommilitoninnen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und dich für sie mit den anstehenden Entscheidungen auseinanderzusetzen. Wenn du das kannst und möchtest, bist du schon mehr als qualifiziert für eine Kandidatur. ;)
Beauftragung für Gleichstellung (und Stellvertretung) der Fakultät
Jede Fakultät hat gemäß Hochschulgesetz (§ 55 SächHSFG) mindestens eine Beauftragung für Gleichstellung und entsprechende Stellvertretung. (Gag am Rande: Sachsen verwendet wegen der eigenen Rechtsnorm immer Bezeichnungen als generisches Maskulinum, weswegen immer "ein Gleichstellungsbeauftragter" heißt.)
Die Beauftragung für Gleichstellung kann auch eine Studentin sein. (Praktisch gab es das an der HTW Dresden aber noch nie.) Der StuRa würde das begrüßen können. Wir glauben, dass wenn das Klima für die Kandidatur einer Studentin da wäre, würde sie auch gewählt werden können.
Letztlich können alle Mitglieder der Fakultät, unabhängig davon welcher Gruppe sie angehören, die Kandidierenden gleichberechtigt wählen. (Ja, das ist außergewöhnlich.)
Dieses Jahr findet nur an der Fakultät Design und an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften diese Art der Wahl statt, da dort die Amtszeiten der bisherigen Beauftragung für Gleichstellung endeten.
Mitglied im Erweiterter Senat
Der Erweiterte Senat ist das Anhängsel des Senates. Grundsätzlich tritt er nur zusammen, um die Grundordnung zu ändern oder eine neue Rektorin zu wählen. Bei aller Liebe: Das kann 2020/2021 passieren, muss es aber nicht. Es wäre schon legendär, wenn da was passieren würde. Grundsätzlich können alle Studentinnen für die studentische Vertretung im Erweiterten Senat kandidieren.