Eines der größeren Projekte im Senat sowie für die ganze Hochschule wird die Änderung der Anmeldungsmodalitäten für alle Arten von Prüfungen sein. Hierfür erarbeitete das Plenum einen Anforderungskatalog, anhand dessen die aktuelle Situation mit der automatischen Anmeldung und den damit verbundenen Problemen maßgeblich verbessert werden könnte. Außerdem gibt es Neuigkeiten aus dem Referat Hochschulpolitik zu vermelden. Und Referat Kultur zeigte einmal mehr wie jeden Winter den Film Die Feuerzangenbowle - nicht ohne sich einige Gedanken zu den Hintergründen zu machen.
Aktive statt automatische Anmeldung zu Prüfungen
Schon seit jeher ist eine Besonderheit der HTW Dresden, dass Studierende automatisch zu jeder Prüfung in ihrem aktuellen Fachsemester angemeldet sind. Das ist zum einen zwar bequem, führt öfter aber auch zu Problemen. Besonders (aber nicht nur) bei Alternativen Prüfungsleistungen (APL), von denen man sich teilweise schon in der ersten Vorlesungswoche abmelden müsste, führt eine vergessene oder nicht fristgerechte Abmeldung zu einem (vermeidbaren) Fehlversuch. Und dabei trägt die Regelung nicht nur für die Prüflinge, sondern auch für die Lehrenden nicht gerade zur Planbarkeit bei.
Die Senatskommission Lehre und Studium beschäftigt sich daher aktuell mit diesem Thema. In der Senatssitzung am 13.12. soll womöglich über den Startschuss entschieden werden, um das Verfahren umzustellen.
Der StuRa setzt sich dafür ein, die automatische Anmeldung abzuschaffen. Stattdessen sollen sich die Studierenden aktiv für ihre Prüfungsleistungen anmelden können.
Einige Rahmenbedingungen, für die wir uns einsetzen möchten, sind:
- Ein einfach zu bedienendes, übersichtliches Onlineportal für die An- und Abmeldung
- Die Möglichkeit sich für schriftliche und mündliche Prüfungen ab Semesterstart anzumelden und bis zu einem Tag vor der Prüfung abzumelden
- Einfache, übergreifende Regelungen für APL mit Unterscheidung in einteilige APL (z.B. Hausarbeit) und mehrteilige (z.B. Komplexpraktika mit Berichten über mehrere Wochen). Dabei soll
- die Anmeldung von mehrteiligen APL automatisch mit Antritt/Abgabe der ersten Teilleistung erfolgen und
- die Anmeldung für einteilige APL bis zu vier Wochen vor Abgabe möglich sein.
Wir sind uns sehr bewusst, dass es vor allem für APL schwierig sein wird eine für alle passende, perfekte Lösung zu finden, da sich die Studiengänge dahingehend oft stark unterscheiden. Daher suchen wir einen guten Kompromiss, mit dem ein verwirrender Wildwuchs von Regelungen vermieden werden kann. Größtes (und vor allem realistisches!) Ziel wird es sein, für alle Formen von Prüfungsleistungen einen An- und Abmeldeprozess zu haben, der für alle Beteiligten fair ist, eine gute Planung des Semesters ermöglicht und niemanden in Situationen bringt, in denen allein aufgrund der Formalitäten schlechte Noten entstehen oder gar die Exmatrikulation droht.
Hochschulpolitik: Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz und dgti-Ergänzungsausweis
Dank einigen neuen (und zum Glück auch alten) Mitgliedern ist das Referat Hochschulpolitik wieder handlungsfähig und beschäftigt sich momentan hauptsächlich mit zwei Themen:
Die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes schreitet voran und gemeinsam mit der KSS (Konferenz Sächsischer Studierendenschaften) gab es die letzten Wochen zahlreiche Bestrebungen, um unsere Forderungen für die Studierenden einzubringen. Dies wird sich auch in den kommenden Wochen durch Plakatierungen und weitere Aktionen in Zusammenarbeit mit der KSS fortsetzen.
Das zweite Thema ist die Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises. In den ersten Monaten diesen Jahres hatte das Plenum beschlossen, die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V (dgti) zu unterstützen. In diesem Rahmen bringen wir nun den Antrag beim Senat ein, welcher beschließen soll, dass die HTW die 11. von 14 sächsischen Hochschulen wird, welche den dgti-Ergänzungsausweis anerkennt. Bis eine bessere gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, dient dieser dazu den offiziellen Personalausweis dahingehend zu ergänzen, dass trans- und intersexuelle Menschen ihrem tatsächlichen Geschlecht nach und mit den korrekten Pronomen und Namen angesprochen und behandelt werden können. Dieses Recht wurde auch vom Bundesverfassungsgericht verbrieft und wir setzen uns dafür ein, dass der Senat dem Antrag zustimmt und dem somit nachkommt. Die bisherige Praxis auf Basis des aktuell geltenden Gesetzes (Transsexuellengesetz, kurz: TSG) stufe das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere Male als verfassungswidrig ein. Den bisherigen Verweis der HTW auf eine Gesetzesänderung zu warten, wollen wir nicht mehr gelten lassen, zumal die HTW sich in ihrem eigenen Leitbild Lehre dazu bekennen will "der Diversität von Studierenden und Lehrenden gerecht [zu werden]".
"Die Feuerzangenbowle" und ihre politische Einordnung
Am 5.12. fand die alljährliche Kinosonderveranstaltung statt. "Die Feuerzangenbowle" ist ein echter Klassiker des deutschen Kinos, und das seit 1944. Auch die Vorstellungen an dutzenden Unikinos gehören schon lange zur Tradition - nur dürfen und sollten gerade althergebrachte Traditionen auch mal hinterfragt werden. Vielen Kinobesucher:innen fällt heutzutage auf, dass manche Inhalte des Films schlecht gealtert sind oder schon zur damaligen Zeit nicht in Ordnung waren. Dazu gehören u.a. problematische Einstellungen zu Disziplin und Gleichberechtigung. Aufmerksamen Beobachter:innen entgeht so etwas natürlich nicht und in den richtigen Kontext gesetzt, haben auch alte Unterhaltungsprodukte durchaus ihre Berechtigung. Aus diesem Grund zeigten wir den Film auch jahrelang und so auch wieder in diesem Jahr.
Eine weitere Problematik besteht jedoch in der Lizenz des Films. Während der Film z.B. jeden Dezember in den Öffentlich-Rechtlichen laufen darf und auch Unikinos ihn zeigen dürfen, wurde die Aufführung im Kontet von Filmen aus der NS-Zeit in der Vergangenheit von der Rechteinhaberin untersagt. Deren Mitgliedschaft in der Rechtsaußenpartei AfD erzeugt sowohl was die Historie des Films als auch dessen aktuelle Vermarktung angeht einen faden Beigeschmack bei uns, vor allem, da ein Teil des Eintrittsgeldes natürlich an die Lizenzinhaberin geht.
Lange Rede kurzer Sinn - wir haben den Film dieses Jahr weiterhin im Programm gehabt und mit einer kleinen Ansprache und ausliegenden Flyern kontextualisiert. Einem Hochschulpublikum ist durchaus zuzutrauen den Film als das zu sehen, was er ist und was er nicht ist. Die Lizenz und damit der Geldfluss ist aber ein Thema, das nicht mit Worten zu lösen ist. Aus diesem Grund setzen wir eine erneute Aufführung in den nächsten Jahren auf den Prüfstand. Gesellschaftliche Verantwortung und gute Unterhaltung sollen sich idealerweise nicht gegenseitig ausschließen. Darum suchen wir hier gemeinsam mit unseren Partner:innen bei Unifilm nach einer geeigneten Lösung, mit der Thematik umzugehen.