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Erhöhung vom Preis für den Fahrradverleih (MOBIbike) für das Sommersemester 2025

24/25-09-07: Erduldung von der wesentlichen Erhöhung vom Preis für den Fahrradverleih (MOBIbike) für das Sommersemester 2025


Beschluss 

Beschlusstext

Der StuRa möge beschließen die wesentliche Erhöhung des Preises für den Fahrradverleih (MOBIbike) - von 4,98 € auf 7,38 je Semester - grundsätzlich zu erdulden.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-12-09) Verantwortlichkeit Semesterticket

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die wesentliche Erhöhung des Preises für den Fahrradverleih (MOBIbike) - von 4,98 € auf 7,38 je Semester - grundsätzlich zu erdulden.

Begründung zum Antrag

Der Vertrag für den Fahrradverleih läuft mit Ende des Semesters (Wintersemester 2024/205) aus. Ohne Verlängerung des Vertrages wäre die Fahrradverleih ab dem Sommersemester beendet und daher nicht mehr für unsere Studentinnenschaft nutzbar.

Die Erhöhung ist eine Steigerung um 48 %.

Nennenswerte Änderungen der Kontidionen sind:

  • Erhöhung Radanzahl auf 1500 Räder (von ehemal 1000 Räder)
  • Nutzung von Cargobikes mit 60 Freiminuten pro Nutzung (Anzahl noch unbekannt)
  • Freiminuten, welche man für das abstellen von MOBIbikes an MOBIpunkten erhält, werden auf 120 Minuten gesamt begrenzt (vorher unendliches sammeln von Freiminuten möglich)
  • Verlängerung des Vertrag ist nur bis ende WiSe 2026/2027 möglich

 

Der StuRa TU Dresden hat der Erhöhung des Preises (und der Änderung der Konditionen) bereits zugestimmt.

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpasung der TicketVO (durch den Vorstand)

Die Verantwortlichkeit Semesterticket unterzeichnet den Vertrag mit der DVB.

Anlagen

 

Der Vertragsentwurf ist noch nicht final und bedarf einiger formeller und inhaltlicher Änderungen

Entwurf Vertrag Verlängerung MOBIbike für ab dem Sommersemester 2025 bis zum Wintersemester 2026/2027

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

9. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2024-12-17

Beschlussfähigkeit

14(anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 13
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

 

Ausfertigung

2024-12-19 2024-12-19 2024-12-19

 

 

 

 

 

 

Marius Hoffmann Miriam Bloß Virgenie Niedling
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit BeschlussverwaltungZuständigkeit Antragsverwaltung

 

 

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