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Beitragsordnung grundsätzlich machen (2024)

24/25-02-15: ersatzweise Beitragsordnung erlassen, um sie so grundsätzlich zu machen, also unwesentliche Änderungen keine "grundsätzliche" Änderung mehr nötig machen (nun nochmal 2024 angehen)

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss eine Beitragsordnung zu erlassen, die ausschließlich die grundsätzlichen und notwendigen Gegenstände zum Inhalt hat. Alles weitere, etwa Details zum Verfahren für die Befreiung, Rückerstattung oder den Nachkauf vom Semesterticket, soll an anderer Stelle geregelt werden.

Antrag

(Antragsdatum) AntragstellerIn

(2024-09-09) Assistenz zur Geschäftsführung
Ausschuss Finanzielles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die ausschließlich die grundsätzlichen und notwendigen Gegenstände zum Inhalt hat. Alles weitere, etwa Details zum Verfahren für die Befreiung, Rückerstattung oder den Nachkauf vom Semesterticket, soll an anderer Stelle geregelt werden.

Begründung zum Antrag

alt (ungeprüft) Beginn

Eingangs sei erwähnt, dass der StuRa "eigentlich" (vermeintlich) diesen Beschluss schon gefasst hat. Die Ordnung war Anlage vom Beschluss (2020-11-05) Zuständige ordentlich verordnen lassen!. Anscheinend ging das aber "ausfertigungstechnisch" unter. Konkret wurde bei einer anderen Änderung der Beitragsordnung wieder die vorherige ("herkömmliche") Fassung der Beitragsordnung verwendet (und folglich auch dem Rektorat) zur Genehmigung vorgelegt. Naja!

Hintergrund vom Beschluss (2020-11-50) Zuständige ordentlich verordnen lassen! war es ja, dass "Kleinigkeiten" (also nicht grundsätzliche Änderungen) nicht das Plenum belasten sollen und eine angemessener Weg der Befassung gefunden wurde. Dabei diente die Beitragsordnung und ihre Aufgliederung sogar als Exempel, das statuiert wurde. Naja!

alt (ungeprüft) Ende

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

alt (ungeprüft) Beginn

Erlass einer weiteren Beitragsordnung, die dem früheren Charakter der Beitragsordnung entspricht, die einfach außer Kraft tritt, wenn die Beitragsordnung dieses Beschlusses durch das Rektorat genehmigt wurde

Die Beitragsordnung soll, samt passend ergänzender Verordnungen (mindestens zum Semesterticket), dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Rektorat soll im Rahmen der Genehmigung entscheiden, ob und welche weiteren Inhalte der Beitragsordnung durch das Rektorat genehmigungswürdig sind. (Beispielsweise erscheint vorstellbar, dass das Rektorat die Änderung der Höhe des Beitrages durch die einzelnen Beträge genehmigen möchte, um sicherzustellen selbst alle Stellen der Hochschulverwaltung entsprechend informieren zu können, welcher Beitrag eingezogen werden muss.)

alt (ungeprüft) Beginn

Anlagen

Beschluss Beitragsordnung grundsätzlich machen (2021)
studentische Beitragsordnung HTW Dresden
initiale studentische Semesterticketverordnung HTW Dresden

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2.4

Beschlussdatum

2024-09-17

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Marius Thomas Hoffmann Oliver-Michael Fischer
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