grundsätzliche Beschaffung Bekleidung für Mitglieder des StuRa
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2024-09-09) Oliver-Michael Fischer
Antragstext
Der StuRa möge beschließen stets Bekleidung für die gute "Erkennbarkeit" für den StuRa anzuschaffen.
Begründung zum Antrag
Üblicher Weise sollen Mitglieder der studentischen Interessenvertretung für den StuRa also solche erkennbar sein. Das Spektrum soll von hochschulübergreifenden Veranstaltungen, über Sitzungen vom Senat/Hochschulrat/Rektorat, über die Erstsemestereinführung mit Patinnen, bis hin zum "Alltag" - etwa Erkennbarkeit in Lehrveranstaltungen - reichen.
Bis zu 23 Pullover (womöglich auch als Abwandlung mit Kapuze oder auch mit Reißverschluss) und 42 Shirts soll der StuRa pauschal jedes Jahr für die Mitglieder, insbesondere für auch für die neuen Aktiven (die bisher noch keine Bekleidung vom StuRa haben), anschaffen. Jedoch sollen höchstens bis zu 88 Pullover und 111 Shirts (mit aktuellen Erscheinungsbild) angeschafft sein. Größere Größen - etwa auch bis zu 4XL - sollten verfügbar sein. (Zu große Bekleidung kann notfalls getragen werden, zu kleine Bekleidung hingegen nicht.)
Die initiale Beschaffung soll mit dem "neuen" Logo (2023) stattfinden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Eine geeignete Formulierung für die KontO soll der (zuständige) Ausschuss Inhaltliches nach dem Beschluss dem Präsidium mitteilen.
Anlagen
Beschaffung Bekleidung Logo 2023
Beschaffung Probedruck Bekleidung 2024
Beschaffung von Merchandise für StuRa 2024
Entwurf Anpassung KontO
Füge im Teil Finanzen KontO einen Paragraphen
§ Bekleidung für Mitglieder
1Der StuRa soll Mitgliedern Bekleidung für die gute "Erkennbarkeit" für den StuRa bereitstellen können.
2Der StuRa schafft mindestens jährlich bedarfsgerecht Bekleidung - jedoch höchstens für einen Bestand für die kommenden zwei Jahre - an.
3Näheres soll eine Verordnung regeln.
hinzu.
Entwurf Anpassung Begründung KontO
Füge der (Begründung) KontO einen Paragraphen
§ Bekleidung für Mitglieder
1Es wird der Zweck festgelegt, dass die Bekleidung der Erkennbarkeit als Mitglied vom StuRa (HTW Dresden) dienen soll.
2Es wird festgelegt, dass je nach dem "Verbrauch" - bewusster oder nicht bewusster Abgang nach Herausgabe - Bekleidung bestellt werden soll. Es wird eine Begrenzung auf den Bedarf von 2 Jahren festgelegt, um zu verhindern, dass bei einer Änderung vom CI (corporate identity) - aka Erscheinungsbild StuRa HTW Dresden - unnötige Massen unzweckmäßig übrig bleiben (und unnötiger (finanzieller) Aufwand entstand). Es wird festgelegt, dass mindestens jährlich eine bedarfsgerechte Bestellung - vermutlich im Sommer fürs Auftreten bei der Erstsemestereinführung - erfolgen soll. Häufiger - etwa quartalsweise wäre - auch zulässig. Unnötige Ausgaben, die durch die Bestellung von Bekleidung für eine einzelnen Person allein entstehen würden, sollen aber selbstverständlich vermieden werden, weswegen größere Mengen bestellt werden sollen.
3Es gibt eine Vielzahl von möglichen Details, die geregelt werden könnte beziehungsweise geregelt werden sollten. Sollen die "Nickis" vorn und/oder hinten bedruckt sein? Gibt es Pullover, Hoodies oder Zipper? Soll wirklich ein Eigenanteil für die Bekleidung durch einzelne Mitglieder gezahlt werden müssen? Soll beziehungsweise kann Bekleidung personenbezogen "veredelt" (etwa bestickt) werden? Haben bestimmte Ämter einen Anspruch auf eine Bekleidung? Kann jedes Jahr ein weiteres Stück Bekleidung erwartet werden? Welche Größen sollen in welcher Menge Mindestbestand und Höchstbestand sein? Kann für bestimmte Veranstaltungen eine gewisse Anzahl von verfügbaren (etwa auch gebrauchten) Stücken Bekleidung im StuRa erwartet werden? Wer ist berechtigt wie Bekleidung herauszugeben? Muss herausgegebene Bekleidung zurückgegeben werden? Wie ist die Herausgabe zu vermerken? Wie soll eine Rückgabe eingefordert werden? … Alle Beteiligten - insbesondere das Referat Finanzen und das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation - werden aus den bestehenden und künftigen Erfahrungen entspreche Vorschläge für einen guten Modus entwickeln.
hinzu.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5.1.
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss ….
Ausfertigung
2024-mm-dd | 2024-mm-dd |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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