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begrenztes Kontingent Chipkarten Deutschlandticket Semesterticket

24/25-02-07: Tolerierung für ein begrenztes Kontingent an Chipkarten für das Deutschlandticket (Semester) als Semesterticket

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-09-09) Assistenz zur Geschäftsführung

redaktionelle Änderungen:
(2024-09-12) Bereich Semesterticket in Vertretung für die Verantwortlichkeit Semesterticket

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, zu akzeptieren, dass der Studentinnenschaft für das Deutschlandsemesterticket als Semesterticket von der DVB AG nur ein begrenztes Kontingent von 0,6 % der beitragspflichtigen Studierenden an kostenfreien Chipkarten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung zum Antrag

Ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen zwischen den Verkehrsbetrieben und den Studentinnenschaften in Dresden war die Form des Deutschlandtickets. Es ist unbestritten, dass das Ticket als eTicket bereitgestellt werden muss. Während die Verkehrsbetriebe auf eine ausschließliche Bereitstellung als App bestanden, forderten die Studentinnenschaften die Wahlmöglichkeit zwischen App und Chipkarte.

Besonders die Chipkarte, die im Rahmen des Projekts Campus4You bereits eingeführt wurde und als „Karte für alles“ an den Dresdner Hochschulen genutzt werden sollte, spielte dabei für die Studierenden eine wichtige Rolle. Die Verkehrsbetriebe bevorzugen jedoch nahezu ausschließlich die App-Lösung. Dies liegt wohl daran, dass die App-Lösung für weit verbreitete Smartphones (Android und iPhone) für sie kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist, obwohl sie an dem Projekt Campus4You jahrelang mitgewirkt haben.

Das Ergebnis der Verhandlungen - und so nun auch Gegenstand vom Vertrag - ist die kostenfreie Bereitstellung von einem Kontingent an Chipkarten der Verkehrsbetriebe für weniger als ein Prozent (0,6 %) aller Fahrausweise und die Erhebung einer Gebühr (aktuell für "Gebühr für Gestellung des Deutschlandsemestertickets als Chipkarte mit eFAW" von 5 € (je Semester)) für jede weitere Karte . [https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Kleingedrucktes-Anlage-3-Gebuehren-Entgelte.pdf]

Aufgrund der fehlenden praktikablen Alternativen wird die Annahme des Vertrags empfohlen. Für zukünftige Verhandlungen sollte jedoch ein klarer Anforderungskatalog erarbeitet werden, um die Interessen der Studierenden besser zu vertreten.

 

Bezugnehmend auf den Beschluss Das Deutschlandticket soll das VVO-Ticket beim Semesterticket ersetzen.

So richtig ist die Forderung nicht erfüllt. (Im Übrigen darauf ja auch maßgeblich der Antrag.)

Die Forderung nach der Bereitstellung einer Alternative zum Ticket als App, ist theoretisch erfüllt. (Alle mit Bedarf werden eine Chipkarte erhalten können.)

Die Forderung nach der Bereitstellung einer Alternative zum Ticket als App, wie es auch für alle andere Kundinnen vom Deutschlandticket als eTicket  möglich ist, nämlich kostenfreier Standard, ist nur sehr begrenzt erfüllt.

Die Verkehrsbetriebe wollen es schlich vermeiden, dass massenhaft Gebrauch von der Möglichkeit zur Bereitstellung einer Chipkarte gemacht wird und die App der Standard sein soll.

 

Neben diesem Antrag muss auch dem Antrag Entfristung (Vertrag) Deutschlandticket Semester Semesterticket zugestimmt werden, sodass der Vertrag für das Deutschalndticket ab dem Wintersemester 2024/2025 geschlossen werden kann.

 

Benennung vom Modus für den Erhalt einer Chipkarte und die Abrechnung der dafür verlangten "Gebühr für Gestellung des Deutschlandsemestertickets als Chipkarte mit eFAW"

 

semti@ führt hier aus!

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Dem Antrag Entfristung (Vertrag) Deutschlandticket Semester Semesterticket zustimmen.

Die Kontinuitätsordnung anpassen.

Den Vertrag, ohne Befristung und mit der Ersatzchipkartenlösung, durch Unterzeichnung der Verantwortlichkeit Semesterticket, den Vorstand, oder notfalls das Präsidium oder die Leitung Referat Finanzen abschließen!

Anlagen

Entwurf Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024
Anlage zum Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024
Forderung Alternative zum Ticket (Semesterticket) als App, insbesondere beim Deutschlandticket

Es muss auch - wie auch für alle andere Kundinnen vom Deutschlandticket als eTicket - ein eigenständiges Ticket, unabhängig von einer App auf dem persönlichen Smartphone, geben können. Das Ticket soll Bestandteil der "Campuskarte" für unsere Hochschule (Studentinnenausweis), die ohnehin alle Studentinnen haben, sein.

Entwurf Anpassung KontO

Füge der KontO

 

§ notwendige Toleranz für ein begrenztes Kontingent an Chipkarten als eTicket, als Alternative zum Ticket als App

 

Entgegen der Forderung "Alternative zum Ticket (Semesterticket) als App, insbesondere beim Deutschlandticket" toleriert der StuRa die arge Begrenzung der Anzahl zur (kostenfreien) Bereitstellung vom Chipkarten für das Deutschlandsemesterticket. Studentinnen sollten die Wahl bei der Form vom Ticket haben. Kosten für die Bereitstellung einer Chipkarte - wie sie auch bei allen anderen Kundinnen entstehen - sollen nicht durch die Studentinnenschaft getragen werden müssen. Dennoch wird der StuRa den Vertrag zum Deutschlandsemesterticket nicht nicht eingehen.

hinzu.

Änderungsanträge

 semti@:

Anstatt eines begrenztes Kontingent, das über den StuRa abgerechnet werden muss, müssen alle Studentinnen die Gebühr selbst bei den Verkehrsbetrieben entrichten.

 

Der StuRa möge beschließen es zu tolerieren, dass der Studentinnenschaft für das Deutschlandticket (Semester) als Semesterticket kein begrenztes Kontingent an Chipkarten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, und statt dessen jede Studentin die Gebühr für die Ersatzkarte selbst entrichten muss.

Ergebnis

Ja 0
Nein 10
Enthaltung 0

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt Y

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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