Präsidium
Kontakt
Büro
A107
Sprechzeit
nach Vereinbarung
Aufgaben
(gemäß § Präsidium der StuRa-GrundO)
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1Das Präsidium ist die Sitzungsleitung.
2Der StuRa wählt mindestens drei, jedoch höchstens fünf, Mitglieder für das Präsidium.
3Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
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Das Präsidium ist insbesondere zuständig für:
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Sitzungen des Plenums
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Vorbereitung der Sitzungen;
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Vorsitz während der Sitzungen;
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Nachbereitung der Sitzungen.
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Sitzungen des Referatskollegiums
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Vorbereitung der Sitzungen;
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Nachbereitung der Sitzungen.
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1Das Präsidium vertritt das Plenum und führt seine Geschäfte.
2Es vertritt den StuRa in allen Angelegenheiten des Plenums.
3Es übt das Hausrecht für das Plenum aus.
4Es wahrt die Rechte des Plenums als Gewählte für den StuRa.
5Es hält die Ordnung zu Sitzungen des Plenums aufrecht.
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1Das Präsidium kann grundsätzlich auch für Sitzungen von Komitees zur Bewältigung der Sitzungsleitung herangezogen werden.
2Näheres kann die Geschäftsordnung regeln.
Mitglieder
unbesetzt
Zuständigkeit Antragsverwaltung (ABV)
besetzt
Zuständigkeit Protokollierung
besetzt
Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung
unbesetzt
Zuständigkeit Beschlussverwaltung (ABV)
unbesetzt