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Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung

Ausschreibung der Stelle als studentische Angestellte für die Zuständigkeit zur Assistenz der Sitzungsleitung, samt Erstellung der Tagesordnung

 

Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Studentinnen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.

 

Dein Arbeitsumfeld

 

Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommiliton:innen, die neben dem Studium - in oft al­t­ru­is­tischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.

Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.

Darüber hinaus soll durch angestellte Studentinnen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Studentinnen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.

 

studentische Angestellte für Verwaltungsaufgaben

Zuständigkeit

Assistenz Sitzungsleitung

Präsidium

Umfang

monatlich 20 Stunden (1/16 Vollzeit)

Zeitraum

  • grundsätzlich befristet bis zum Ende des kommenden Oktobers
  • vorherige Beendigung auch individuell vereinbar

Zweck

Die Selbstverwaltung der Studentinnenschaft führt - neben einer Vielzahl von Sitzungen der verschiedenen Referate und anderen Teilen des StuRa - wichtige Sitzungen durch, zu denen sich der StuRa eine Meinung bildet und Entscheidungen getroffen werden.
Der StuRa hat sich zur Organisation der grundsätzlichen Sitzungen - insbesondere für die gewählten Vertreterinnen - ein Präsidium geschaffen. Es soll für eine solide Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Komitees sorgen und die notwendige Dokumentation sicherstellen.
Besonders wichtig erscheint dabei die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die wesentlichen und wiederkehrenden Sitzungen, insbesondere die Sitzungen vom Plenum und dem Referatskollegium. Es ist wesentlich für das zügige Gelingen zu Sitzungen - und damit das Vermeiden unnötigen Aufwandes für die Gesamtheit aller Beteiligten -, dass es eine gut vorbereitete Leitung zur Sitzung gibt.

Aufgaben

Assistenz für die zentrale Funktion zur Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen (grundsätzlich begrenzt auf die Sitzungen von Komitees, aber mindestens von Sitzungen des Plenums und Sitzungen des Referatskollegiums)

  • Tagesordnungen zu den Sitzungen:
    • Erstellen einer Auflistung aller Gegenstände, gegliedert als Tagesordnungspunkte
    • Sortieren der Tagesordnungspunkte in Abstimmung mit der Sitzungsleitung
    • Koordination zu (noch bestehenden und) neu eingegangenen Anträgen mit der Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV)
  • Vorbereitung von Wahlen:
    • Eintragung aller Kandidaturen in ein webbasiertes Abstimmungstool
    • Versendung der Berechtigung zur Stimmabgabe an anwesende Stimmberechtigte zur Sitzung
  • Verwaltung der Anwesenheitsliste:
    • Vermerk der Anwesenheit von Mitgliedern (insbesondere der Stimmberechtigten) zu Sitzungen
    • Ermittlung der Anzahl der Stimmberechtigten zur Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Abstimmung und Organisation mit:
    • dem Vorstand zum Umgang mit wesentlichen Gegenständen für kommende Sitzungen
    • dem Referat Finanzen hinsichtlich Belangen (Anträgen) zu finanziellen Mitteln
    • den zuständigen Ausschüssen hinsichtlich Belangen zu Ordnungen
  • Begleitung der Prüfung von allen Verfahren nach den Ansprüchen vom Präsidium, samt Betreuung möglicher Nachforderungen zur Verbesserung, um den Ansprüchen zu entsprechen

Anforderungen

muss
  • Wille zur soliden Vorbereitung der Sitzungen, insbesondere der Sitzungen des Plenums und den Sitzungen des Referatskollegiums
  • Bereitschaft sich mit den formalen Belangen, wie Zuständigkeiten und Verfahren der studentischen Selbstverwaltung, vertraut zu machen
soll
  • Kenntnis über die Ordnungen des StuRa, insbesondere besonders intensive Kenntnis über die studentische GrundordnungStuRa-Grundordnungstudentische Mitwirkungsordnung und StuRa-Geschäftsordnung
  • Kenntnisse über Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb des StuRa
  • Fähigkeit zum Erkennen von Wichtigkeit und Dringlichkeit von Gegenständen, die zu einer Sitzung behandelt werden sollen
  • Bereitschaft zur Übernahme der Redeleitung (nur im Notfall)
  • inhaltliche Unterstützung bei Unklarheiten bei der Nachbereitung von Sitzungen
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C2)
kann
  • Erfahrungen mit der Leitung anderer Sitzungen, insbesondere für Organe öffentlichen Rechts
  • Mitglied Präsidium
  • Mitglied Kanzlei

Zuordnung

Präsidium

 

Arbeitsbedingungen

 

Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.

Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Studentinnen sein, wie du und ich.

Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.

 

Bewerbung

 

Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an:

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