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Zuständigkeit Protokollierung

Ausschreibung der Stelle als studentische Angestellte für die Zuständigkeit der Protokollierung

 

Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Studentinnen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.

 

Dein Arbeitsumfeld

 

Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommilitoninnen, die neben dem Studium - in oft al­t­ru­is­tischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.

Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.

Darüber hinaus soll durch angestellte Studentinnen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Studentinnen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.

 

studentische Angestellte für Verwaltungsaufgaben

Zuständigkeit

Protokollierung

Präsidium

Umfang

monatlich 20 Stunden (1/8 Vollzeit)

Zeitraum

  • grundsätzlich befristet bis zum Ende des kommenden Oktobers
  • vorherige Beendigung auch individuell vereinbar

Zweck

Die Selbstverwaltung der Studentinnenschaft führt - neben einer Vielzahl von Sitzungen der verschiedenen Referate und anderen Teilen des StuRa - wichtige Sitzungen durch, zu denen sich der StuRa eine Meinung bildet und Entscheidungen getroffen werden.
Der StuRa hat sich zur Organisation der grundsätzlichen Sitzungen - insbesondere für die gewählten Vertreterinnen - ein Präsidium geschaffen. Es soll für eine solide Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Komitee- Sitzungen sorgen und die notwendige Dokumentation sicherstellen.
Neben der Antrags- und Beschlussverwaltung erstellt der StuRa auch Aufzeichnungen zu den wichtigen Sitzungen. Dazu wird durch das Präsidium ein Protokoll erstellt um den Verlauf und Inhalte der Sitzungen für die Zukunft nachvollziehbar abzubilden.

Aufgaben

[grundsätzlich begrenzt auf die Protokolle zu Sitzungen von Komitees]

  • gute Vorbereitung der Erstellung von Mitschriften (von der möglichen Bereitstellung einer Seite zur kollaborativen Erstellung von Mitschriften bis hin zum Eintragen von bekannten Inhalten für den Sitzungsverlauf)
  • Koordination der Erstellung von Mitschriften (etwa durch die Verwendung einer Seite zur kollaborativen Erstellung von Mitschriften) und einer Audio- Aufzeichnung während der Sitzungen  [mindestens zu den Sitzungen vom Plenum und zu den Sitzungen vom Referatskollegium]
  • Ausformulierung samt Formatierung von Entwürfen für Protokolle zur Verabschiedungsreife
  • Entgegennehmen und Einpflegen von gewünschten Änderungen
  • Auflistung samt Veröffentlichung von verabschiedeten Protokollen

Anforderungen

muss
  • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • Bereitschaft zur Anwesenheit bei den Sitzungen, die üblicher Weise frühestens nachmittags stattfinden
  • Bereitschaft zum gezielten Abschluss selbst angefangener Arbeit
  • Bereitschaft zum unverzüglichen und vielleicht mühseligen Abschluss angefangener Arbeit Anderer
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2 oder Muttersprache)
  • Vermögen der Anwendung von Rechtschreibung und guter Grammatik
  • Wille zur guten Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitgliedern im Präsidium
  • Bereitschaft sich mit Auszeichnungssprachen, insbesondere HTML, auseinander zu setzen
soll
  • Kenntnisse zur Benutzung der Website des StuRa
  • Bereitschaft zur unverzüglichen (alsbaldigen) Ausarbeitung von Entwürfen für Protokolle und deren Bereitstellung für die Verabschiedung
  • Fähigkeit zum sorgfältigen Arbeiten
  • Zuverlässigkeit
  • Kennen der Komitees und ihrer Zusammensetzung, insbesondere auch Gliederung der stimmberechtigten und beratenden Funktionen
  • Vermögen zum Herauskristallisieren und präziser Wiedergabe von essenziellen Inhalten
  • eigene Erfahrungen zum Besuch von Sitzungen, mit anschließender Prüfung und Verabschiedung von Protokollen
  • keinen Hang zur lyrischen Ausgestaltung, sondern Streben nach einer homogenen (konsistenten) Ausdrucksweise
  • Talent zur Zusammenarbeit innerhalb des Präsidiums, aber womöglich auch darüber hinaus
kann
  • Kennen der Prozesse, samt verwendeter Werkzeuge, zur Erstellung von Protokollen im StuRa
  • Erfahrungen bei der Erstellung von Mitschriften (Protokollen)
  • Fertigkeit des schnellen Schreibens an der Tastatur
  • Erfahrungen aus der Mitwirkung in der Selbstverwaltung, insbesondere in der Studentinnenschaft oder in der Hochschule
  • Wunsch zur Ausübung der Tätigkeit über den Ablauf einer Legislatur hinaus
  • Mitglied Präsidium
  • Mitglied Kanzlei
  • Mitglied Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Zuordnung

Präsidium

 

Arbeitsbedingungen

 

Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.

Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Studentinnen sein, wie du und ich.

Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.

 

Bewerbung

 

Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an:

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