Anpassung Haftungsausschluss Beachplatzverordnung (BeachVO)
Antrag
Antragstellerin
Kanzlei (Hannes Günther)
Antragsdatum
2023-04-24
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine Anpassung am Haftungsausschluss in der Beachplatzverordnung der Studentinnenschaft vorzunehmen. Weiterhin werden kleine Änderung an den Nutzungsregeln vorgenommen.
Begründung zum Antrag
Was bisher geschah:
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/16/antraege/008 und ff.
Es gibt kleine Änderungen an der im letzten Plenum beschlossenen Verordnung. Maßgeblich ist eine Anpassung des Haftungsausschlusses, welcher erst in der jetzt angepassten Form vollständig wirksam sein sollte. Die entsprechenden Änderungen wurden dankenswerterweise von der Referentin des Kanzlers vorgeschlagen.
Hinzu kommen Feinheiten, die im Rahmen der Besprechung zum Beginn des Betriebes des Beachplatzes zwischen Kanzlei und Verantwortlichkeit Beachplatz angemerkt und diskutiert wurden und die Verordnung abrunden und einheitlicher machen sollen. Begründungen der einzelnen Punkte - insbesondere deren Abweichung von den Regelungsdokumenten der Stadt Dresden für Beachvolleyballanlagen, von denen der Teil Nutzungsregeln der BeachVO entlehnt wurde - sind der Überarbeitung der Begründung zur BeachVO zu entnehmen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
(ohnehin wegen der Rechtsaufsicht notwendige) Bekanntgabe bei der Hochschule, insbesondere bei der Kanzlerin und Referentin der Kanzlerin, die uns seit der Vereinbarung vom 14. Oktober 2022 dazu betreut
schnellstmögliche Inbetriebnahme der Anlage
(spätestens nach Ende der Saison 2023 oder auf Aufforderung der Hochschule oder anderer Stelle) Prüfung der BeachVO und gegebenenfalls Anpassung
Anlagen
Überarbeitung der Beachplatzverordnung (BeachVO)
samt Überarbeitung der Begründung der Beachplatzverordnung (BeachVO)
Änderungen im Detail:
Teil Betrieb:
§ Buchung Absatz 6 Satz 2: ersetze
"Anwendung Nextcloud mit den Erweiterung Appointments und Forms" durch
"pretix"
Teil Nutzungsregeln:
§ Verhalten Absatz 1: ersetze
"Den Anweisungen ist Folge zu leisten." durch
"Den Anweisungen der ist Folge zu leisten."
§ Verhalten Absatz 7: ersetze
"beachvolleyball@stura.htw-dresden.debeach@stura.htw-dresden.de" durch
"beachplatz@stura.htw-dresden.de"
§ Pflichten der nutzenden Person Absatz 6: ersetze
"Das Mitführen von Fahrrädern auf die Anlage ist grundsätzlich untersagt." durch
"Das Mitführen von Fahrrädern auf die Felder der Anlage ist untersagt.
Das Abstellen von Fahrrädern auf der Anlage ist nur in den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Bereichen gestattet."
§ Pflichten der nutzenden Person: füge ein
Absatz 9: "Eine Weitergabe des Zahlencodes für das Zahlenschloss des Zaunes der Anlage an Dritte ist untersagt."
§ Verbote Absatz 3: streiche
"Hunde und andere Haustiere"
§ Verbote Absatz 4: ersetze
"außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten" durch
"die "
§ Haftung: streiche Absätze 1, 2 und 5
ersetze 3 durch
"Im Rahmen des Vorstehenden haftet der StuRa insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen“.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Behandlung
18. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
2023-05-30
Beschlussfähigkeit
6 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss eine Anpassung am Haftungsausschluss in der Beachplatzverordnung der Studentinnenschaft vorzunehmen. Weiterhin werden kleine Änderung an den Nutzungsregeln vorgenommen.
Ausfertigung
2023-06-05
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler