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Zulassung Kandidaturen

2021-04-005: Zulassung von Kandidaturen zu bereits eingereichten Wahlen

 

Antrag

AntragstellerIn

Präsidium

Antragsdatum

2021-03-29

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass unter dem TOP Wahlen nur noch neue Kandidaturen, zu fristgerecht eingereichten Wahlen, aufgenommen werden, die bis zum Zeitpunkt des Versenden der Einladungsmail des Plenums eingehen. Es sei denn, das Präsidium befindet die Kandidatur als dringlich.

Begründung zum Antrag

Das Präsidium kann so einen Überblick über die Wahlen behalten. Und den Plenumsmitgliedern ist eine adäquate Sitzungsvorbereitung möglich.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

alle später eingehenden Kandidaturen werden automatisch in der nächsten Sitzung behandelt.

Anlagen

keine

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

 

Behandlung

4. Sitzung Präsidium 2021
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 StuRa-GO
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung

Beschlussdatum

2021-03-29

Beschlussfähigkeit

3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

 

Ausfertigung

2021-03-29
Präsidium (oder andere Funktion)

Unterzeichnung

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