maximale Länge Plenum und RK
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-03-29
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass absofort für das Jahr 2021 die Sitzungen des Plenums und des RKs maximal 4 Stunden dauern können, exklusive Sitzungspausen. TOPs die bis zum Auslaufen der 4 Stunden nicht behandelt worden, werden in der nächsten Sitzung nach dem TOP Wahlen bevorzugt behandelt.
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Verkündung im Plenum
Anlagen
keine
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
4. Sitzung Präsidium 2021
Tagesordnungspunkt 1
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 StuRa-GO
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Beschlussdatum
2021-03-29
Beschlussfähigkeit
3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2021-03-29
Präsidium
Unterzeichnung