Nur fertig ausgefüllte Anträge werden in die TO aufgenommen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-03-29
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass für die Sitzungen des Plenums und des RKs in dem Jahr 2021 nur komplett ausgefüllte Anträge/ Beschlüsse fristgerecht in die Tagesordnung für das Plenum aufgenommen werden. Dies umfasst mindestens das Ausfüllen der Positionen: Antragstext, Begründung zum Antrag, Kostenposition im Haushalt, Vorschlag zum weiteren Verfahren und Anlagen. Es ist nicht zwingend notwendig, eine Vorlage des Antrages zu erstellen, insofern in der E-Mail zum Einreichen alle Punkte entsprechend befüllt sind.
Begründung zum Antrag
Es ist ein deutlicher Mehraufwand in der Sitzung für das Präsidium, wenn spontan Anträge zurückgezogen werden. Außerdem ist so eine adäquate Sitzungsvorbereitung der Plenumsmitglieder gewährleistet.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Alle vollständig ausgefüllten Anträge werden, wenn sie fristgerecht eingereicht wurden auf die entsprechende Tagesordnung der Plenumssitzung gesetzt.
Anlagen
keine
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
4. Sitzung Präsidium 2021
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 StuRa-GO
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Beschlussdatum
2021-03-29
Beschlussfähigkeit
3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2021-03-29
Präsidium (oder andere Funktion)
Unterzeichnung