Antrag zur Mitwirkungsordnung
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-04-17
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Mitwirkungsordnung §Mitwirkung Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu ändern:
„Durch ein Organ gewählt oder bestellt werden kann nur, wer sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Grundgesetz verankerten Werten bekennt und sich explizit gegen Sexismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausspricht. Auf Verlangen des Organs ist eine schriftliche Konformitätserklärung durch die betreffende Person abzugeben.“
Begründung zum Antrag
Der StuRa stellt eine hochschulpolitische, aber unparteiliche Organisation dar. Explizit Gruppen, ohne die Beweggründe einzelner Personen zu betrachten, auszuschließen verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Nichtsdestotrotz steht der StuRa fest zu einer demokratischen Gesellschaft. Aufgrund dessen sollte jedem Mitglied, welches ein Exekutivamt ausführt, abverlangt werden können, sich zu eben diesen Werten öffentlich zu bekennen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Vor dem Beschluss sollte sich mindestens der Ausschuss Ordentliches über den Antragsinhalt beraten und zur Abstimmung freigeben.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 4
Antrag zurückgewiesen, Verweis in den Ausschuss Ordentliches zur gründlichen Vorbereitung
Beschlussdatum
2020-04-28
Beschlussfähigkeit
20 (anwesende Stimmberechtigte) von 29 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 5 |
abgewiesen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-11-27
Präsidium
Unterzeichnung