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Weisungsberechtigung für Angestellte

2013-02-18: Festlegung der Hierarchie der Weisungsberechtigten für Angestellte des StuRa

Aufgehoben durch den Beschluss Aufhebung Beschluss Weisungsberechtigung für Angestellte (2019-07-12: Aufhebung des Beschlusses 2013-02-18 "Festlegung der Hierarchie der Weisungsberechtigten für Angestellte des StuRa")

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Weisungsberechtigungen gegenüber den Angestellten des StuRa zu bestätigen und die folgende Hierarchie der Weisungsberechtigten festzulegen:

Weisungsberechtigt gegenüber Angestellten sind die

1. Referatsleitung Studentische Selbstverwaltung & Organisation;
2. Sprecherinnen und Sprecher unter Absprache mit der Referatsleitung Studentische Selbstverwaltung & Organisation.

Zusätzlich sind die Referatsleitungen inhaltlich für die von den Angestellten übernommenen Aufgaben weisungsberechtigt.

Sollen Aufgaben von den Angestellten übernommen werden sind Art und Umfang mit der Referatsleitung Studentische Selbstverwaltung & Organisation abzustimmen. Die Priorisierung der Aufgaben legen die Angestellten unter Abstimmung mit den inhaltlich verantwortlichen Referaten fest. Bei Uneinigkeit entscheidet die Referatsleitung Studentische Selbstverwaltung & Organisation.

Alle anderen StuRa-Mitglieder sind nicht weisungsberechtigt, können von den Weisungsberechtigten eine Weisungbefügnis erhalten.

Begründung zum Antrag

Für die Verbesserung des Arbeitsklimas und der Aufgabenbewältigung unsere Angestellten sowie zur eindeutigen Festlegung der Hierarchie der zuvorgenannten Weisungsberechtigten wird derzeit eine Antragstext für den StuRa erarbeitet. Ziel ist es, dass unsere Angestellten klare und nicht widersprüchliche Anweisungen erhalten. Dazu ist es notwendig, dass eine Person

Abstimmung

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 15
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 15
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

Ergebnis

Ja 5
Nein 1
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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