Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Stimme des zweiten LSR-EntsandtInnen, insofern sie nicht besetzt ist, auf den anderen Amtsinhaber zu übertragen, solange die Posten der SprecherInnen nicht besetzt sind. Sind die Posten der SprecherInnen bzw. die der zweiten Entsendung wieder besetzt, wird die zweite Stimme mit Amtsantritt wieder auf den jeweiligen Amtsträger übertragen.
Begründung zum Antrag
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Änderungsantrag
alternative Vorschlag
Der StuRa möge beschließen, dass im Falle der nicht vollständigen Besetzung der Ämter zur Vertretung des StuRa (HTW Dresden) im LandessprecherInnenrat (LSR), die gewählte Vertreterin oder der gewählte Vertreter alle Stimmrechte (als vorübergehende und für jede einzelne Sitzung geltende Stimmrechtsübertragung) wahrnehmen soll. Die Stimmrechtsübertragung der einzelnen oder aller Stimmen an andere Mitglieder gemäß Geschäftsordnung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften darf vorgenommen werden.
Begründung zum Antrag
Vakanz der Ämter als Vertretung im LandessprecherInnenrat; Vakanz der Ämter als Sprecherinnen und Sprecher; sonst keine Möglichkeit zur Wahrnehmung der bestehenden Stimmen im LandessprecherInnenrat; Faktisch dürfen alle Mitglieder des LandessprecherInnenrates, die zur Vertretung des StuRa (HTW Dresden) gewählt sind, hinsichtlich der Belange des LSR (bzw. der KSS) so agieren, als wäre sie die gesamte Vertretung des StuRa HTW Dresden. Konkret kann das auch eine einzelne Person sein.
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 10
nicht Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG
4. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name