keine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen
2013-02-19: Anpassung der und damit keine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen gemäß der Beitragsordnung der Studentinnen und Studentenschaft für Studentinnen und Studenten
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Beitragsordnung wie folgt zu ändern.
Ersetze im § 2, 8, 9, 10 und 11
Studentinnen und Studenten
durch
Mitglieder
.
Ersetze in § 7
Fernstudentinnen und Fernstudenten sowie Studentinnen und Studenten, die ihr Studium berufsbegleitend absolvieren,
durch
Mitglieder, die
- ein Fernstudium oder
- ihr Studium berufsbegleitend
.
Ergänze in § 8 einen Absatz 3
Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können alle Mitglieder mit dem Recht zum Austritt gemäß § 24 Abs.1 Satz 3 SächsHSFG auf Antrag befreit werden.
oder
Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können alle Mitglieder mit dem Recht zur Freiheit des Austrittes aus der Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts § 24 Abs.1 Satz 3 SächsHSFG auf Antrag befreit werden.
.
Begründung zum Antrag
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Zustimmung von 11 Stimmen (von aktuell insgesamt 16 Stimmberechtigten)
Behandlung
2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 42
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 15
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG
Ergebnis
Ja |
9 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 1 |
nicht angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name