finanzielle Entscheidung durch die Vertretung im LSR für die Belange der KSS
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Mitgliedern im LandessprecherInnenrat (LSR) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zur Vertretung des StuRa hinsichtlich der Belange der KSS die Möglichkeit zu geben auch Beschlüsse hinsichtlich der Verwendung von Mitteln für die KSS des StuRa zu fassen.
Dies sollte Bestandteil der Grundordnung sein.
Begründung zum Antrag
Der StuRa 2011 beschloss, dass die Stimmberechtigen im LSR zu den einzelnen Sitzungen über die finanziellen Mittel beim StuRa für die KSS beschließen können. Hintergrund dazu war, dass der StuRa der freiwilligen Finanzvereinbarung (FinV) nicht beitrat, weil der zu zahlende Beitrag für die einzelnen StuRä als zu gering empfunden wurde. Ergänzend zu den Stimmberechtigen im LSR zu den einzelnen Sitzungen kann selbstverständlich auch der StuRa Beschlüsse, zur Verwendung von Mitteln für die KSS beim StuRa, zu fassen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Die Stimmberechtigten im LSR zu den einzelnen Sitzungen können weiterhin Beschlüsse zur Verwendung von Mitteln für die KSS beim StuRa fassen.
- Ein Entwurf zur Festlegung der Kompetenzen der Vertretung im LSR soll im Ausschusses Ordnungen des StuRa erarbeitet werden.
- Die grundsätzlichen Reglungen sollen sich in einem Entwurf zur Grundordnung des StuRa wiederfinden.
- Der Entwurf zur Grundordnung des StuRa soll mit erarbeiten Reglungen beschlossen werden, sodass diese dauerhaft Anwendung finden.