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Aufwandsentschädigung der Sitzungsleitung

2012-030: dauerhafte und pauschale Aufwandsentschädigung der ständigen (festen) Sitzungsleitung

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen der gesamten Sitzungsleitung den Aufwand je Sitzung mit pauschal 200 € zu entschädigen. Über die Verteilung zwischen den einzelnen Mitgliedern der Sitzungsleitung entscheidet die Redeleitung der jeweiligen Sitzung.

Begründung zum Antrag

Der StuRa fasste zur 2. Sitzung einen Beschluss feste Sitzungsleitung 2012. Damit soll es zu einer Sicherung der Qualität zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen kommen.

Die Bewältigung des Aufwandes zur Erfüllung der Aufgaben der Sitzungsleitung ist zeitaufwendig, denn kontinuierliches und akkurates Arbeiten ist gefordert. Eine sorgfältige Betreuung der Sitzungen vermeidet unnötigen Aufwand für alle Beteiligten. Einerseits dient eine gute Vorbereitung und Durchführung der Sitzung den legislativen Kräften. Andererseits dient die Nachbereitung der Sitzung insbesondere den exekutiven Kräften.

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