Der StuRa speichert nicht!
Hallo liebe Leute,
Bitte bestätigen Sie, dass Ihre Webseite alle Kriterien von "Wir speichern nicht" erfüllt (bitte jeweils bestätigen):
Die Webseite kann frei von jeder personenbeziehbaren Protokollierung genutzt werden. Die Benutzung der Webseite kann nicht personenbezogen nachvollzogen werden. | |
Die Protokollierungsfreiheit gilt für die gesamte Benutzung der Webseite, einschließlich | |
dem Surfen, | |
der Eingabe von Texten und Suchwörtern, | |
dem Absenden oder Veröffentlichen von Nachrichten, | |
dem Hoch- und Herunterladen von Dateien, | |
der Benutzung von Kontaktformularen, Foren und Wikis. |
Beim Absenden von Texten und Daten (z.B. Foren, Wikis, Kontaktformulare, Bestellungen) darf der Benutzername - nicht aber die IP-Adresse - protokolliert werden, um den Absender zu kennzeichnen. Das Siegel verbietet auch nicht, vom Nutzer die Eingabe personenbezogener Daten oder die Anmeldung zu bestimmten Diensten zu verlangen.
Der Webserver protokolliert Zugriffe auf die angemeldete Domain nicht in personenbeziehbarer Form. Es werden keine personenbeziehbaren Logdaten gespeichert (z.B. in Logfiles einschließlich Error, Firewall und IDS logs). | |
Sämtliche unter der angemeldeten Domain zugänglichen Dienste sind protokollierungsfrei, auch eingebundene externe Dienste (z.B. Werbung, Statistiktools). Die Einbindung externer Medien (z.B. Grafiken) auf einzelnen Seiten ist zulässig. | |
Eine personenbeziehbare Protokollierung des Nutzungsverhaltens erfolgt auch nicht bei anderen Personen oder Unternehmen (z.B. Webhoster, Google, Doubleclick). |
Zulässig ist die anonyme Protokollierung des Nutzungsverhaltens, solange eine Identifizierung des Nutzers durch den Anbieter oder Dritte (z.B. Behörden) ausgeschlossen ist. Auch mithilfe weiterer Daten (z.B. von Zugangsprovidern) darf eine Identifizierung des Nutzers nicht möglich sein.
In anonymen Protokollen sind keinerlei Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Kundennummern oder ungekürzte IP-Adressen enthalten. | |
Auch Hashwerte dieser Daten werden nicht gespeichert. |
Eine gezielte Aktivierung der Protokollierung ist zulässig, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der Webseite wiederherzustellen (z.B. DDoS-Angriffe) oder um die Erschleichung kostenpflichtiger Dienste durch bestimmte Nutzer zu unterbinden.
Der Normalbetrieb erfolgt in jedem Fall protokollierungsfrei. |
Abstimmung
Behandlung
2. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 13
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
4. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 10
Antrag vertagt5. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 4
Ergebnis
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 3 angenommen
Beschluss
siehe Antrag; Admin kümmert sich darum.