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5. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2019

5. Sitzung des Ausschusses Finanzielles 2019
Wann 20.08.2019 um 16:30 bis
21.08.2019 um 04:00
Wo A104
Name
Teilnehmer Stephan Rankl
Florian Fuhlroth
Paul Riegel
Termin übernehmen vCal
iCal

 

Anwesende

  • Fullforce
  • Paul

Abwesende

  • James (entschuldigt)

 

 

Begrüßung

 

Nun war noch RK! (Paul musste fürs Präsidium Sitzungsleitung machen und Fullforce war mit fürs Referat Finanzen da.)

Nun ist es praktisch schon 20:00.

Lass uns mal wieder in das "alten Thema" einarbeiten. Die Verkehrsbetriebe sitzen uns (berechtigter Weise) im Nacken! Der VVO hatte dem StuRa sogar einen Brief, auch im Zusammenhang mit der notwendigen zusätzlichen Vereinbarung, geschrieben.

Im Übrigen ist James seit heute nicht mehr in sächsischen Gefilden. Alle Anwesenden sind neidisch!

 

 

Semesterebeitragszahlungen

 

Wir haben bekanntlich das Problem, dass die Hochschulverwaltung arg die Zahlung von Beiträgen zurückhält. Dem muss entgegengewirkt werden. (Es ist schon peinlich, dass wir bürokratisch nicht die Bestimmungen einhalten können, was sogar die behäbigere TU Dresden schafft.)

 

Zeitpunkte

 

Folgender Modus

15.08. Meldung aller Beiträge

soll als frühzeitiger Termin für die bisher erhaltenen Zahlungen an BeiträgenWeiterleitung von bereits eingegangenen Zahlungen bestehen bleiben. Jedoch sollen statt 90 % nun 100 %, also die tatsächlich schon erhaltenen finanziellen Mittel weitergereicht werden. Im Übrigen kann gern eine "Berichtigung" (die bisher als Grund für das Zurückhalten von 10 % benannt wurden) zum nachfolgenden Termin stattfinden.

Unverzügliches (eine Woche) Zahlungsziel (22.08.)

 

15.09. Meldung aller Beiträge, insbesondere mit Erstsemester

soll spätestens die erste vollständige Zahlung, die auch alle Erstsemester beinhaltet und die bisher schlicht vorenthalten wurden, erfolgen. selbstverständlich zu 100 %.

Unverzügliche (eine Woche) Zahlungsziel (22.09.)

 

01.10. Stichtag zur Ermittlung der Anzahl Studierenden

 

15.10. (optionale Zahlung von Korrekturen entsprechend des Stichtages 01.10. zur Ermittlung der Anzahl von Studierenden)

15.10. späteste Meldung der Anzahl von Studierenden (vom Stichtag 01.10.)

 

 10.01. Abschlussrechnung

 

Ende Januar Abschlusszahlung

 

Umgang mit erhaltenen Beiträgen, die nicht weitergegeben werden

 

Im Rahmen der Anpassung der Zeiträume soll die Beitragsordnung des StuRa angepasst werden. Denkbar ist eine Anpassung analog zu der des Studentenwerks Dresden. Speziell betrifft dies die Rückerstattung des Semesterbeitrags. Die Beitragsordnung enthält bisher "lediglich" Regelungen zur Erstattung und Befreiung vom Semesterticket, jedoch nicht zum Semesterbeitrag des StuRa (war auch nicht notwendig). Die Härtefallordnung regelt dahingehend eine Erstattung auf eigener Grundlage, welche durch die Grundordnung gegeben ist.

Folgende Formulierung soll in angepasster Form übernommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Erstsemester und Folgesemester unterschiedliche Immatrikulationszeiträume im Wintersemester haben. Dabei könnte eine Trennung innerhalb der Beitragsordnung nach Semesterticket und nach Semesterbeitrag erfolgen.

Rückerstattung Beitrag StuRa

(1)Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des laufenden Semesters ist ausgeschlossen.

(2)Studierenden, die sich nach Immatrikulation oder Rückmeldung, aber vor Beginn eines Semesters exmatrikulieren bzw. die innerhalb der jeweils an den Hochschulen geltenden Fristen vom Studienplatz zurücktreten, kann auf Antrag der für dieses Semester entrichtete Beitrag zurückerstattet werden. Gleiches gilt für beurlaubte Studierende, Fern- oder Weiterbildungs-studierende, soweit sie keine Dienstleistungen des Studentenwerkes Dresden in Anspruch nehmen können. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters, bei Rücktritt vom Studienplatz innerhalb der Rücktrittsfrist, beim Studentenwerk Dresden eingegangen sein.

(3)Studierenden, die durch Nachrücken in einem Zulassungsverfahren einen Studienplatz an einer nicht in § 1 genannten Hochschule erhalten, wird der Beitrag für das begonnene Semester zurück erstattet, wenn dem Studentenwerk Dresden ein entsprechender schriftlicher Antrag bis zum Ablauf der sechsten Woche des laufenden Semesters zugegangen ist. Hierbei sind der Zulassungsbescheid sowie ein Nachweis der Exmatrikulation von einer Hochschule laut § 1 zu übersenden.

 

Ergänzung des § 7 Befreiung (hinzuzufügen)

zu Abs. 2

Nr. 4. Mitglieder, die bereits über ein Ticket im Geltungsbereich des Semestertickets verfügen (oder so ähnlich)

 

In angepasster Form werden Anträge formuliert.

Konkret wird der Sachverhalt in zwei Anträge aufgeteilt, da zwei Sachen "zu ändern" sind.

Antrag Rückerstattung des Beitrages bei Rücktritt

Antrag Klarstellung der Grundsätzlichkeit des Beitrages

 

Beim Thema wird den Anwesenden bewusst, dass auch der konkret tagesaktuelle Belang "Beitrag Semesterticket bei Studierenden, die auch an anderen Hochschulen immatrikuliert sind" bei der Beitragsordnung zu behandeln sein könnte. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt soll nachfolgend behandelt werden.

 

Fullforce erstellt einen Entwurf für eine Mail, die an das Dezernat Haushalt & Controlling und an das Dezernat Studienangelegenheiten, um unsere (notwendigen) "Befindlichkeiten" zum zukünftigen Ablauf zur Zahlung vom Semesterbeitrag benennt, gerichtet wird.

Dabei wollen wir (am Beispiel Wintersemester) die Fristen benennen, die aus unserer unumstößlich sind. Gern bieten wir die Bereitschaft für ein Gespräch an, um zu erklären wie wir auf die Fristen kommen und wieso das "alternativlos" ist. Im Übrigen haben wir ja auch "Das muss richtig richtig gemacht werden.", wie es auch die Hochschulverwaltung bei der vergangen Genehmigung der Beitragsordnung, im Blick.

 

Befreiung vom Semesterticket von Studierenden, die eigentlich (auch) an anderen Hochschuklen studieren

 

Müssten wir mal regeln.

 

Antrag keine Erhebung des Beitragsanteils für das Semesterticket für Studierende anderer Hochschulen

 

Zuordnung der Zahlung von Aufwandsentschädigung hinsichtlich der Abgrenzung des Haushaltsjahres zum "Aufwandsjahr"

(stand ursprünglich auf der Tagesordnung der 3. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2019)

 

Vertagt!

 

Frage vom James (lustiger Zettel mit "Abgrenzung")

Antwort von FF

Ein Kilo Klarstellung bitte!

 

 

Idee "Sondersammelposten" für die Teilnahme an "allen" Konferenzen und Schulungen

 

Vertagt!

 

Anpassung der Finanzordnung (oder einer ergänzenden Ordnung), dass sichergestellt ist zu bestimmten Veranstaltung eine gewisse Anzahl von Mitgliedern "immer" teilnehmen können (und wer zu entscheiden hat wer im Zweifelsfall teilnehmen darf)

 

Veranstaltung Anzahl Entscheidung
BuFaTa X 5 FSR X
MV fzs 4 sp@
KSS 4 lsr@
MVV DAAD 2 internationales@
ESN (Inland) 5 vorstand@faranto
ESN (Ausland) 2 vorstand@faranto
esu 2 sp@
"andere" Konferenz 2 sp@
alle Schulungen vom studentischen Akkreditierungspool 5 qm@
Schulung (Beratung) BAföG 2 soziales@
Schulung (Einstieg) Hochschulpolitik 2 hopo@
Schulung (Beratung) Prüfungsrecht 2 studium@
"andere" Schulung 2 sp@

 

Nachtragshaushalt 2019

gemäß § 5 Inhalt Abs. 4 Satz 2 Finanzordnung, sollte eine Stellungnahme erfolgen. Einzelne Positionen im Haushalt überschreiten saldiert zum 31.07.2019 die Ausgaben über den Einnahmen.

 

Vertagt!

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