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Kritik Überführung Kommissionen des Senates zu Kommissionen des Rektorates 2022

21/22-21-0252: Kritik an der Überführung von Kommissionen des Senates zu Kommissionen des Rektorates 2022

 

Antrag

Antragstellerin

Vorstand

Antragsdatum

2022-08-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Überführung von Senatskommissionen zu Rektoratskommissionen 2022, insbesondere das Verfahren, zu kritisieren.

Begründung zum Antrag

Der StuRa kritisiert die Überführung einer Vielzahl von Senatskommissionen zu Rektoratskommissionen, insbesondere den Charakter und das Verfahren zur Änderung "der Zuständigkeit" der Organe für weitere Gremien an der Hochschule. Eine Konsultation des StuRa - also eine Einbeziehung der studentischen Interessenvertretung - erfolgte vor Fassen des entsprechenden Beschlusses kaum. Die Kritik der studentischen Vertretung im Senat, als der Vorschlag bekannt wurde, führte lediglich zur zeitlichen Verzögerung, hin bis zur 198. Sitzung Senat (2021/2022), ohne nennenswerte Änderungen.

Konkret wurden die folgenden Kommissionen des Senates

  • Bibliothek
  • Hochschulmarketing
  • IT-Service

abgeschafft und mutmaßlich als Kommissionen des Rektorates neu geschaffen.

Die Beschlüsse des Rektorates zur Schaffung der Kommisssion oder die Benennung in einer Ordnung der Hochschule ist für uns nicht einsehbar. Das könnte insbesondere für nachfolgende Generationen problematisch werden.

Daher stellen sich die folgenden Fragen: Wie ist einsehbar welche Kommissionen des Rektorates es gibt, welche Aufgaben sie haben, wie sie zusammengesetzt sind (um studentische Belange vertreten zu können)?

Aktuell ist uns nicht bekannt, ob "die Überführung" - was praktisch ihre Abschaffung als Senatskommission bedeutete - mit den Senatskommission abgestimmt wurde.

Welche Aufgaben die Kommissionen des Rektorates haben, scheint im Verborgenen zu bleiben. Vermeintlich wird sich das nur am Namen ableiten lassen. Bisher konnte der StuRa - durch seine Vertretung im Senat - hochschulöffentlich in Erfahrung bringen, was die Aufgaben der Kommissionen des Senates sind und wie sie aktuell bearbeitet werden. Bei den Kommissionen des Rektorates ist der StuRa auf die gewährten Aussagen des Rektorates angewiesen.

Besonders problematisch ist die grundsätzliche Abhängigkeit gegenüber dem Rektorat zu sehen. Während sich eine Kommission des Senates gegenüber den durch die Mitglieder der Hochschule gewählten Vertretungen (nach Mitgliedergruppen) verpflichtet fühlen, da sie durch sie in Kommissionen des Senates bestellt werden, ist jetzt die Gunst des Rektorates notwendig, um in den Kommissionen des Rektorates mitwirken zu können. Kritik am Rektorat ist eher nicht vorstellbar. Selbst die Zusammensetzung - die eben nicht nach dem Prinzip zur legitimiert Beteiligung aller Mitgliedergruppen (auch die der Student:innen) erfolgen muss - kann in Schieflage geraten. Aber auch die Existenz - ferner ihre Zuständigkeit - liegt fern vom Kollegialorgan mit Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen, insbesondere auch von uns Student:innen.

Seitens des Rektorates wird stets betont, dass ausschließlich Belange, die dann im Senat zu befassen sind, in einer Senatskommission vorab beraten werden sollen, und folglich alle anderen Themen - so auch Themen, die die gesamte Hochschule betreffen, aber maßgeblich das Rektorat - nicht in einer Senatskommission diskutiert werden könnten, und letztlich dazu gar keine Senatskommissionen zulässig wären. Der bestehende Trend, dass nur noch allgemein von Kommissionen - anstatt von einer Senatskommission (oder eben einer Rektoratskommission) - gesprochen wird, verwischt, dass eigentlich nicht mehr die von allen Gewählten (im Senat) entscheidend sind, sondern das Rektorat bestimmen kann.

Die Entwicklung der Kommission Lehre und Studium zeigte das ganz gut: Die Zusammensetzung - angelehnt an eine hochschulweite Studienkommissionen - war (und ist) paritätisch zwischen Studierenden und Lehrenden besetzt. Wie es sich für eine Senatskommission gehört, wurden die Mitglieder durch den Senat bestimmt. Zusätzlich gab und gibt es weitere Mitglieder, die beratend mitwirken. Sie kommen - wie bei den Aufgaben auch sehr verständlich ist - insbesondere aus dem Kreis der Angestellten vom Prorektorat Lehre und Studium und Angestellten der Hochschulverwaltung. Um sicherzustellen, dass Student:innen mit der Hälfte aller Stimmen nicht blockieren können, wurde durch das Prorektorat (Lehre und Studium) als Vorsitz der Kommission festgestellt, dass es sich bei Themen, die nicht zwangsläufig Thema des Senates sind, um eine Angelegenheit des Rektorates handelt. Für die Zusammensetzung der Rektoratskommission wurden dann aber noch weitere Stimmberechtigte - in der Senatskommission nur beratende Mitglieder - hinzugefügt. Später wurde festgestellt, dass eine Senatskommission/Rektoratskommissionen eigentlich gar nichts abstimmen muss. Seitdem fasst die Senatskommission ausschließlich Stimmungsbilder, welche eine beratende Empfehlung darstellen. Der jeweilige Vorsitz - etwa das Prorektorat Lehre und Studium bei der Senatskommission Lehre und Studium - trägt die wahrgenommene Stimmung aus der Sitzung der Kommission dann bei der beschlussfassenden Stelle vor. Letztlich wurden bisherig wesentliche Aufgaben - etwa zu Verfahren der Qualitätssicherung - aus der Senatskommission Lehre und Studium heraus gelöst, indem eine eigenständige, für das Rektorat wirkende, Kommission Studiengangsentwicklung geschaffen wurde. (Kritik Einführung Rektoratskommission Studiengangsentwicklung, auch in der KontO zu finden)

Der StuRa erwartet, dass in jedem Gremium angemessen Mitglieder zur Vertretung jeder Mitgliedergruppe, eben auch der Student:innen, vorgesehen sind. Die Mitglieder sollen durch die dafür gewählte Vertretung benannt oder für die Studentinnenschaft gewählt werden. Das bedeutet, dass sobald die Belange von Student:innen betroffen sein können, mindestens ein Mitglied zur Vertretung vorzusehen ist. Bei Belangen, die das Studium wesentlich betreffen, sollten besondere Mechanismen zur Sicherung der Einflussnahme durch die studentische Interessenvertretung - etwa die besondere Zusammensetzung einer Studienkommission oder die besonderen Mehrheiten in Angelegenheiten der Studienorganisation im Senat - geschaffen sein. Das erwarten wir insbesondere bei einer durch das Rektorat eingesetzen Kommission.

Seitens des Rektorates wurde in Gesprächen mit dem StuRa klargestellt, dass sowohl der StuRa als auch die Mitglieder des Senates keinen Zugang zu den zu beratenden Gegenständen oder Protokollen der Sitzungen der Rektoratskommissionen erhalten können. Wir erachten das hochschulpolitisch als unzulässig. Beispielsweise erscheint es als fragwürdig, ob und wie Mitglieder der Rektoratskommissionen über Inhalte der Sitzungen informieren dürfen, wenn sie als nicht öffentlich behandelt werden.

Es stellt sich also die Frage ob ein Mitglied einer Rektoratskommission in einer öffentlichen Sitzung des StuRa über den Inhalt einer Sitzung der Rektoratskommission sprechen darf?

Folgende Informationen zu den Rektoratskommissionen konnten im Gespräch mit dem Rektorat gewonnen werden:

 (15. Gespräch Rektorat 2021/2022)

  • Beschlüsse des Rektorates zu den Kommissionen des Rektorates kann der StuRa nicht erhalten.
  • Reglungen der Kommissionen des Rektorates in Ordnungen (oder anderen Dokumenten) wird es nicht geben.
  • Die Sitzungen der Kommissionen des Rektorates werden intern (nicht hochschulöffentlich oder ähnliches) stattfinden. Es ist nicht beabsichtigt/geplant, dass es ausführliche Protokolle der Sitzungen geben wird. Die Ergebnisse sollen ebenfalls nicht öffentlich bzw. hochschulöffentlich verfügbar sein.
  • Die Weitergabe von Informationen soll über Mitglieder erfolgen, im Falle des StuRas über die studentischen Mitglieder.
  • Termine der Sitzungen sollen nicht veröffentlicht werden, ausschließlich den Mitglieder der Kommissionen des Rektorates und dem Rektorat selbst sollen diese bekannt sein.
  • Die Mitglieder der Kommissionen des Rektorates werden durch das Rektorat bestellt. Der StuRa soll studentische Mitglieder vorschlagen dürfen. Dazu soll es bald ein offizielles Schreiben an den StuRa geben, in dem der StuRa Vorschläge zur Bestellung von Mitgliedern unterbreiten soll.
  • Der aktuelle Stand von Mitgliedern (& Co.) soll im nicht öffentlichen Bereich der Website hochschulöffentlich veröffentlicht werden.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekanntgabe der Kritik gegenüber der Rektorin und dem gesamten Rektorat

Versuch des Zusammenwirkens mit der Vertretung der Student:innen im Senat, oder auch Einbringen der Kritik im Senat durch den StuRa

Hinwirken auf die Möglichkeit zur willentlichen Einbeziehung der studentischen Selbstverwaltung, aber auch dem Organ zur Vertretung der Mitgliedergruppen, dem Senat

Anlagen

Position Kritik Überführung Kommission des Senates zu Kommission des Rektorates 2022

siehe Begründung

Ergänzung Begründung
Übersicht zur Existenz und der Zusammensetzung der Kommissionen der Hochschule (ohne Unterscheidung nach Senat und Rektorat) auf der Website HTW Dresden

https://www.htw-dresden.de/hochschule/organisation/gremien-und-vertretungen/kommisionen

Beschluss Kritik Einführung Rektoratskommission Studiengangsentwicklung

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

21. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2022-08-23

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, die Überführung von Senatskommissionen zu Rektoratskommissionen 2022, insbesondere das Verfahren, zu kritisieren.

Ausfertigung

2022-09-23
Präsidium
Hauke Hund

 

 

Unterzeichnung

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