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Kritik Einführung Rektoratskommission Studiengangsentwicklung

21/22-07-0080: Kritik Einführung Rektoratskommission Studiengangsentwicklung

 

Antrag

AntragstellerIn

Vorstand

Antragsdatum

2021-11-22

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, sich kritisch zur Einführung der Rektoratskommission Studiengangsentwicklung zu positionieren.

Begründung zum Antrag

Der StuRa kritisiert hiermit die Art der Einführung eines neuen Gremiums an der Hochschule. Eine Konsultation des StuRa - also eine Einbeziehung der studentischen Interessenvertretung - erfolgte vor Fassen des entsprechenden Beschlusses nicht.

Im Konkreten handelt es sich um eine durch das Rektorat geschaffene Kommission, die dem Zweck dient, einer Senatskommission Aufgaben zu entziehen (vgl. Sitzung Senatskommission Lehre und Studium September 2021).

Auch die konkrete Ausgestaltung der Rektoratskommission sehen wir als kritisch.

Die Einführung der Kommission wirkt nicht ausgereift, die Aufgaben sind nicht klar erkennbar, die Bezeichnung missverständlich und die Zusammensetzung mindestens verbesserungswürdig.

Insbesondere in Hinblick auf die anstehende Reakkreditierung vom bestehenden System der Qualitätssicherung an der Hochschule abzuweichen wirkt erfolgsgefährdend.

Leider erscheint es durch das konkrete Vorgehen nahe, dass es weder etablierte Verfahren gibt, noch dass ein Streben nach einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung unter Einbeziehung der "Stakeholder" bestehender Verfahren im System verfolgt wird.

Das ist schade!

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekanntgabe der Kritik gegenüber der Rektorin und dem gesamten Rektorat.

Versuch des Zusammenwirkens mit der Vertretung der Studentinnen im Senat, ggf. eigenständiges Einbringen der Kritik im Senat.

Hinwirken auf die Möglichkeit zur willentlichen Einbeziehung der studentischen Selbstverwaltung, aber auch dem Organ zur Vertretung der Mitgliedergruppen, dem Senat.

Möglich wäre der gezielte Verzicht auf die Besetzung vom Amt zur Vertretung der Studentinnenschaft, um Kraft mangelnder Besetzung den fehlenden Willen zur ernsthaften Einbeziehung der studentischen Interessenvertretung aufzuzeigen.

Anlagen

Position Kritik Einführung Rektoratskommission Studiengangsentwicklung

Als StuRa erscheint es uns bedenklich, dass durch das Rektorat ein Gremium geschaffen wurde, ohne dazu zuvor den StuRa angehört zu haben. Auch wenn wir uns freuen, dass dem StuRa eine Rolle im Gremium angedacht ist, so hätte es der StuRa schön gefunden, dazu einbezogen zu werden.

Vom Grundsatz her finden wir es überdies bedenklich, dass eine Rektoratskommission geschaffen wird, ohne den Senat dazu "konsultiert" zu haben. Für den StuRa stellt der Senat die Stelle an der Hochschule dar, wo alle Mitgliedergruppen mitwirken können und - neben dem Rektorat - auch die Fakultäten vertreten sind. Vor der Einführung einer neuer Kommission gehört es sich nach Ansicht des StuRa, die Absicht zu erklären und sich bei einer nachfolgenden Sitzung Vorschläge zur Verbesserung einzuholen. Der Dialog dazu muss natürlich nicht zwangsläufig mündlich während einer Sitzung geführt werden, sondern kann auch gerne schriftlich im Vorhinein erfolgen. Die fehlende Einbeziehung des Senates erscheint dem StuRa im konkreten Fall besonders problematisch, da mit der neu geschaffenen Rektoratskommissionen Aufgaben, die bisher bei der Kommission Lehre und Studium angesiedelt waren, herausgelöst werden sollen.

Nach dem Verständnis des StuRa handelte es sich bei der Kommission Lehre und Studium um eine hybride Kommission. Grundsätzlich handelte es sich schlicht um die Senatskommission Lehre und Studium, also eine Kommission des Senates, die sich mit der Vorbereitung zu Beschlussfassungen für den Senat von Themen zu Lehre und Studium auseinandersetzt. Neben den explizit im Hochschulgesetz benannten Vorgängen, die das Thema betreffen, soll die Senatskommission auch dem gleichnamigen Prorektorat zur Beratung mit Lehrenden und Studierenden zur Verfügung stehen. Dazu bestimmt der Senat - als Organ der Hochschule der demokratischen Vertretung aller Mitgliedergruppen - die stimmberechtigten Mitglieder der Senatskommission, die um beratende Mitglieder - Angestellte aus dem Prorektorat oder der Hochschulverwaltung mit besonderer Expertise durch ihre Arbeit - ergänzt werden.

Mit "Duldung" des Senates war die Senatskommission aber auch das Gremium zur Vorbereitung der Entscheidungen vom Rektorat zu Belangen von Lehre und Studium. Klassischer Fall dabei war die Begutachtung der Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge der Hochschule. Neben der formalen Prüfung durch die Hochschulverwaltung, hatte die Kommission die Aufgabe der Qualitätssicherung, um dem Rektorat Empfehlungen zu Genehmigungen zu erarbeiten. (Dies soll sich anscheinend mit der neu geschaffenen Rektoratskommission Studiengangsentwicklung ändern.)

In der "Senats"-Kommission Forschung wird dieses "hybride" Modell bisher auch weiterhin gelebt.

Das Ausgliedern des Aufgabenbereiches zur Prüfung der einzelnen Studiengänge begrüßen wir grundsätzlich. Das unabgestimmte Verfahren, insbesondere auch das nicht erkennbare - oder nicht dem Senat und dem StuRa vorgestellte - Konzept zum wesentlichen Verfahren für diese Instanz der Qualitätssicherung der einzelnen Studiengänge ist unerfreulich und genügt dem StuRa nicht. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reakkreditierung der Systemakkreditierung. Besonders kritisch sehen wir die Einführung dieser Rektoratskommission, da für uns noch nicht nachvollziehbar dargestellt wurde, was die Aufgaben sind.

Soll die Kommission nur die Vorgänge und das Wesen zur Akkreditierung einzelner Studiengänge betreuen, oder soll die Kommission auch das Verfahren zur Systemakkreditierung betreuen?

Es wirkt so, als ob die neu geschaffene Kommission ständige Rektoratskommission zur Begutachtung von einzelnen Studienprogrammen auch die hochschulweite Arbeitsgruppe zur Begleitung vom Verfahren der Reakkreditierung 2022 sein soll.

Als StuRa glauben wir, dass das wesentliche, unterschiedliche Zielsetzungen sind und eine Kombination nicht zweckmäßig ist. Das gilt insbesondere in der Phase der Gründung und dem Finden von eigenen Verfahren für die Begutachtung einzelner Studiengänge zur Vorbereitung der Entscheidungen durch das Rektorat.

Schon die Bezeichnung entspricht nicht ansatzweise einer wesentlichen Aufgabe zur angemessenen Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen und allgemeinen Verfahren zur Betrachtung und Weiterentwicklung der Qualität an der Hochschule. Beim Begriff muss auch angenommen werden, dass keine gesamtheitliche Perspektive eingenommen werden soll, sondern der Blick begrenzt auf die Entwicklung von Studiengängen bleiben soll. Das ist für die Betrachtung einzelner Studiengänge höchstens ausreichen, aber bietet unzureichend Einblick zur Betreuung und Bewertung eines die gesamten Wirkungsarten der Hochschule umfassenden Systems der Qualitätsentwicklung.

Qualität der Forschung: Aus Sicht vom StuRa sollte die Qualität von Forschung im Studium spürbar werden. Qualität der Verwaltung: Das triviale Beispiel der "problematischen" "Aufgeschlossenheit" vom Studentinnensekretariat macht für den StuRa auch Qualität vom Studium aus. Auch schlicht die Zugänglichkeit des Gebäudes (Uhrzeit & Co) macht etwas aus.

Qualität der Teilhabe: "Familienfreundlichkeit"? Gibt es üblicherweise unterschiedliche Varianten für Lern- und Prüfungskonzepte für einzelne Module?

Qualität der Vielfalt: Pluralität, Di­ver­si­tät (versuchen zu) schaffen, Klima der Antidiskriminierung, … Qualität der …:

Es sollte eine allgemeine - von dieser Kommission unabhängige - Kommission geben, die sich mit der Qualitätssicherung und -entwicklung auseinandersetzt.

Nach Ansicht vom StuRa endet Qualität nicht bei der Betrachtung von Studiengänge und deren einzelnen inhaltlichen Studienprogrammen.

Wir als StuRa sehen die Gefahr, dass innerhalb der Hochschule der Begriff "Studiengangsentwicklung" falsch verstanden werden könnte. Kräfte, die sich nicht besonders im Akkreditierungswesen auskennen, wovon es mutmaßlich nicht wenige gibt, könnten annehmen, dass aus der Hochschulleitung heraus neue Studiengänge entwickelt werden und bestehende Studienprogramme "von oben herab" weiterentwickelt werden sollen. Es gibt bestimmt passendere Formulierungen, die das Wesen und die Aufgaben besser benennen könnten, wie etwa "Studiengangsqualitätssicherung" oder "Programmbegutachtung".

Auch möchten wir nicht verschweigen, dass seitens der studentischen Vertretung der unschöne Eindruck entstanden ist, dass es sich um eine Maßnahme des Rektorates zum Ausmerzen der paritätischen Besetzung der Senatskommission Lehre und Studium handelt. Um es zu verhindern, dass Belange der Hochschule in Angelegenheiten zu Lehre und Studium durch Studierende "blockiert" werden können, wurde plötzlich eine vermeintlich Unterscheidung der Art von Entscheidungen eingeführt, um Studierende überstimmen zu können. Es wurden Beschäftigten aus dem Rektorat und der Hochschulverwaltung Kraft ihrer jeweiligen Stelle, für die sie angestellt sind, wieder ein Stimmrecht zugestanden, obwohl der Senat bewusst für die Angestellten der Hochschulleitung nur eine beratende Funktion beschlossen hatte. Es wurde sich der Senatskommission so bedient, dass auch gegen den Willen der Lehrenden oder der Studierenden eine Mehrheit durch das Rektorat ermöglicht wurde. Mit der Schaffung der Rektoratskommission ist eine Zusammensetzung selbstverständlich, welche nur noch ein einziges "symbolisches" Mitglied aus dem studentischen Spektrum vorsieht.

"Mal richtig schöne Sachen", die eine Mitwirkung durch Studierende befördernd ermöglichen könnten, sehen wir leider bei der aktuellen Kultur nicht einmal einbringbar. Ein "dröges" Beispiel wäre das Thema Aufwandsentschädigung als Nachteilsausgleich (etwa vergleichbar zu Verfahren der Programmakkreditierung (für Begutachtung (Peer Group (auch zur "Vorortbegehung" der Agentur) und Entscheidungsfindung (Akkreditierungskommission der Agentur))).

Letztlich geht es uns als StuRa um die Mentalität und Mechanismen für das System zur Qualität an der Hochschule und damit die Studienbedingungen. Der StuRa möchte gern Teil im Gefüge zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Hochschule sein. Als studentische Interessenvertretung wünschen wir es uns dazu ernsthaft einbezogen zu sein, was sogar unsere Verpflichtung aus den gesetzlichen Aufgaben ist. Wir möchten damit auch einen Beitrag leisten, um das Studium für nachfolgende Jahrgänge besser zu machen.

Uns ist bewusst, dass über uns Studierende hinaus auch insbesondere Absolventinnen einbezogen werden sollten, mit denen wir als studentische Interessenvertretung im Austausch stehen wollen, um unsere Perspektive um eine "abschließende" Sichtweise erweitern zu können. Auch glauben wir an nützliche Einschätzungen aus der Berufspraxis, ferner "der Wirtschaft".

Bei der Qualität von Studiengängen erachtet der StuRa eine Einbeziehung von Alumni, insbesondere Ehemaligen, die erfolgreich einer Erwerbstätigkeit des jeweiligen Berufsfeldes nachgehen, als zweckmäßig. Aber auch die Einbeziehung von Studierenden anderer Hochschulen, die wohl ein Erfordernis ist, aber nicht vorgenommen wird, findet der StuRa wertstiftend.

Es ist für den StuRa nicht ersichtlich wie das System funktionierten soll. Es wird ein neues Gremium - eine Rektoratskommission - geschaffen, ohne zu wissen, in welche Prozesse es eingebunden ist und welche Funktionen es dabei übernehmen soll.

Bitte versuchen Sie mit uns die studentische Perspektive bei der Konzeption von Systemen für unsere Hochschule einzubeziehen. Vielen Dank!

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

7. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 5.3

Beschlussdatum

2021-11-30

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, sich kritisch zur Einführung der Rektoratskommission Studiengangsentwicklung zu positionieren.

Ausfertigung

2021-12-15
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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