Beschluss des Haushaltsplans 2022
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-11-25
Antragstext
Der StuRa möge den Haushaltsplan 2022 beschließen.
Begründung zum Antrag
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Finanzordnung: "Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Berechnung und Verwendung der Beiträge für die studentische Selbstverwaltung gemäß § 29 Abs. 1 SächsHSFG der Studentinnenschaft und sonstiger Gelder im festzustellenden Haushaltsjahr."
§ 2 Abs. 2 Finanzordnung: "Ohne einen gültigen Haushaltsplan dürfen nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind."
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Der Beitrag ist in der Beitragsordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden entsprechend anzupassen.
Anlagen
Entwurf des Haushaltsplanes 2022
1. Sitzung Ausschusses Finanzielles 2021/2022
mit der Herstellung vom Benehmen
Änderungsanträge
auch die Stellen für die Verwaltung ala SHK anteilig bei der Mindestreserve berücksichtigen
von der Antragstellerin
Anders als bisher vorgesehen sollen nicht die vollen Kosten der "SHK" von der Mindestreserve ausgenommen werden, sondern ausschließlich 50.000 € von den gesamten Kosten für die Angestellten abgezogen werden. Entsprechend ist der Entwurf des Haushaltsplanes zu ändern - eine entsprechende redaktionelle Änderung soll ebenfalls erfolgen um es "eindeutig" erkennbar zu machen.
von der Antragstellerin übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zum Erlass des Haushaltsplanes)
Behandlung
7. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2021-11-30
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss den Haushaltsplan 2022 zu erlassen.
Ausfertigung
2021-12-15
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung