Benehmen Studiendekanin Elektrotechnik 2023/2024
Antrag
Antragstellerin
Vorsitz Fakultätsrat (Fakultät Elektrotechnik) Prof. Dr. Ralf Collmann
Antragsdatum
2024-06-07
Antragstext
Der StuRa möge beschließen ein zustimmendes Benehmen zum Vorschlag durch die Dekanin von Prof. Dr. Matthias Henker als Studiendekanin für die Fakultät Elektrotechnik herzustellen.
Begründung zum Antrag
§ 96 [Studiendekanin oder Studiendekan und Studienkommission] Absatz 1 [Studiendekanin oder Studiendekane] Sächsisches Hochschulgesetz
siehe Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis
siehe Anlage Vorstellung (der einzelnen kandidierenden Personen)
siehe Anlage Unterstützung (für die einzelnen kandidierenden Personen)
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Der StuRa empfiehlt die Wahl der genannten Professorin als Studiendekanin entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung. Darüber informiert der StuRa den Fakultätsrat.
Anlagen
Mail 2024-06-07T18:29:04 ralf.collmann@
Liebe Mitglieder des Studentenrates und des Fakultätsarbeitskreises, als neu-/wiedergewählter Dekan der Fakultät Elektrotechnik habe ich bei der heutigen konstituierenden Sitzung dem Fakultätsrat Vorschläge für die Wahl des Prodekans und des Studiendekans unterbreitet. Als Prodekan habe ich Prof. L. Göhler vorgeschlagen. Er würde die Nachfolge von Prof. T. Schuhmann antreten, welcher aus dem Fakultätsrat ausgeschieden ist. Als Studiendekan habe ich Prof. M. Henker vorgeschlagen, welcher das Amt bereits in den vergangenen 3 Jahren ausgefüllt hat. Nach §96 Sächsisches Hochschulgesetz ist bei dem Wahlvorschlag für das Amt des Studiendekans Benehmen mit dem Studentenrat herzustellen. Es ist beabsichtigt, bei der nächsten Fakultätsratssitzung am 17.06. die Wahl des Pro- und Studiendekans durchzuführen. Ich bitte darum, dass bis dahin das Benehmen hergestellt wird. Vielen Dank!
Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis Elektrotechnik
fehlt
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
…
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)
Behandlung
17. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 1.1
Vertagung auf die kommende Sitzung
18. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussdatum
202y-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Person | Stimmzettel | Abstimmung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Vorname | Nachname | abgegebene | gültige | Ja | Nein | Enthaltung | Ergebnis |
Matthias Henker | |||||||
Matthias | Henker | X | X | X | X | X | Zustimmung keine Zustimmung |
Ausfertigung
2024-mm-dd | 2024-mm-dd |
|
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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