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Benehmen Studiendekanin Elektrotechnik 2023/2024

23/24-17-03: Herstellung des Benehmens zum Wahlvorschlag der Dekanin von Prof. Dr. Matthias Henker als Studiendekanin für die Fakultät Elektrotechnik durch den StuRa 2023/2024

 

Antrag

Antragstellerin

Vorsitz Fakultätsrat (Fakultät Elektrotechnik) Prof. Dr. Ralf Collmann

Antragsdatum

2024-06-07

Antragstext

Der StuRa möge beschließen ein zustimmendes Benehmen zum Vorschlag durch die Dekanin von Prof. Dr. Matthias Henker als Studiendekanin für die Fakultät Elektrotechnik herzustellen.

Begründung zum Antrag

§ 96 [Studiendekanin oder Studiendekan und Studienkommission] Absatz 1 [Studiendekanin oder Studiendekane] Sächsisches Hochschulgesetz

siehe Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis

siehe Anlage Vorstellung (der einzelnen kandidierenden Personen)

siehe Anlage Unterstützung (für die einzelnen kandidierenden Personen)

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der StuRa empfiehlt die Wahl der genannten Professorin als Studiendekanin entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung. Darüber informiert der StuRa den Fakultätsrat.

Anlagen

Mail 2024-06-07T18:29:04 ralf.collmann@

Liebe Mitglieder des Studentenrates und des Fakultätsarbeitskreises,

als neu-/wiedergewählter Dekan der Fakultät Elektrotechnik habe ich bei 
der heutigen konstituierenden Sitzung dem Fakultätsrat Vorschläge für 
die Wahl des Prodekans und des Studiendekans unterbreitet.

Als Prodekan habe ich Prof. L. Göhler vorgeschlagen. Er würde die 
Nachfolge von Prof. T. Schuhmann antreten, welcher aus dem Fakultätsrat 
ausgeschieden ist.

Als Studiendekan habe ich Prof. M. Henker vorgeschlagen, welcher das Amt 
bereits in den vergangenen 3 Jahren ausgefüllt hat.

Nach §96 Sächsisches Hochschulgesetz ist bei dem Wahlvorschlag für das 
Amt des Studiendekans Benehmen mit dem Studentenrat herzustellen.

Es ist beabsichtigt, bei der nächsten Fakultätsratssitzung am 17.06. die 
Wahl des Pro- und Studiendekans durchzuführen.

Ich bitte darum, dass bis dahin das Benehmen hergestellt wird.

Vielen Dank!
Stellungnahme Fakultätsarbeitskreis Elektrotechnik

fehlt

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)

Behandlung

17. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 1.1
Vertagung auf die kommende Sitzung

18. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt Y

Beschlussdatum

202y-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

PersonStimmzettelAbstimmung
VornameNachnameabgegebenegültigeJaNeinEnthaltungErgebnis
Matthias Henker
Matthias Henker X X X X X Zustimmung
keine Zustimmung

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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