Übernahme einer Schulung des Studentischen Akkreditierungspools
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2023-04-03
Antragstext
Begründung zum Antrag
Die Qualität eines Studienganges wird in regelmäßigen Zeiträumen durch externe Expertise überprüft. Neben den beteiligten Agenturen wie FIBAA, evalag,... sind die Gutachtergruppen die zentrale Einheit der Überprüfung. Eine Gutachtergruppe besteht dabei aus Hochschullehrenden, Menschen aus der Praxis/Verbänden und aus mindestens einem Studierenden. Dieser wird durch den Studentischen Akkreditierungspool vermittelt und muss vorab geschult werden. Die Schulungen sind für die Teilnehmenden kostenlos und werden durch Studierendenschaften finanziert. Aktuell handelt es sich nahezu ausschließlich um Online-Schulungen und es werden immer wieder finanzierende Studierendenschaften gesucht. In guter alter Tradition sollte die HTWD wieder ein solches Seminar übernehmen.
Der Kontakt zum KASAP (Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools) wurde schon im Januar/Februar gesucht und zuversichtlich mitgeteilt, dass wir wieder eines übernehmen könnten. Leider habe ich mich dann im Februar nicht weiter drum gekümmert, es wurde aber angenommen wir übernehmen das Seminar im März. Das hat jetzt auch schon erfolgreich mit 17 Teilnehmenden stattgefunden. Davon war kein Mitglied von der HTWD.
Das ist natürlich suboptimal aber auch kein Beinbruch, da die Seminare online sind und recht regelmäßig stattfinden.
Konkret:
Schulungsseminar Programmakkreditierung vom 24.-26.3.23
Das Seminar hatte 17 Teilnehmende.
Kosten Onlineseminar:
Rechnungsbetrag
Honorare 4 Teamer*innen je 350 € 1.400,00 €
Kostenpauschale Onlinetools 50,00 €
Verwaltungspauschale 250,00 €
Gesamtbetrag 1.700,00 €
Kostenposition im Haushaltsplan
1700 € von 1800 € "Akkreditierung / Qualitätsmanagement" aus dem Bereich Schulungen im Referat Personal
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)
Behandlung
14. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 6
keine Behandlung
13. Sitzung Vorstand 2022/2023
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2023-04-12
Beschlussfähigkeit
2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 2 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss
Ausfertigung
2023-04-24
Präsidium
Elisa Range
Unterzeichnung Tino Köhler