Informationen zu den anstehenden Wahlen der Studiendekan:innen
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Informierende Stelle
Einreichungsdatum
2021-05-24
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Demnächst stehen auf den Tagesordnungen der Fakultäten die Wahlen zu den Studiendekan:innen. Zu den Wahlvorschlägen, die gewohnheitsgemäß durch die Dekanate der Fakultäten erstellt werden, muss laut SächsHSFG ein Benehmen mit dem StuRa hergestellt werden.
Das Verfahren dazu soll folgendermaßen laufen:
- Das jeweilige Dekanat stellt einen Antrag auf Herstellung des Benehmens an den StuRa (Mail an stura@stura.htw-dresden.de).
- Das Präsidium bereitet den Antrag auf und setzt ihn auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Plenums. Liegt ein dringlicher Fall vor, kann das Präsidium eine außerordentliche Sitzung einberufen oder die Fassung eines Umlaufbeschlusses vorbereiten. Der dringliche Fall sollte besser begründet sein als "wir haben das erst heute gemacht und nächste Woche ist schon planmäßige Fakultätsratssitzung...".
- Der Fakultätsarbeitskreis berät idealerweise über die Kandidaturen und kann im Plenum Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird Teil des Antrags.
- Die Vertretung der jeweiligen Fakultät im Plenum (bei Nichtbesetzung das gesamte Plenum) stimmt über die Herstellung des Benehmens ab und kann dem eine Begründung, zum Beispiel die Stellungnahme des Fakultätsarbeitskreises, anfügen.
- Das Präsidium teilt dem Dekanat (serviceorientierterweise auch dem Fakultätsarbeitskreis) das Ergebnis der Abstimmung mit.
Analog soll dieses Verfahren auch bei der Besetzung aller anderen Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung der Fakultäten angewandt werden, bei denen ein Benehmen mit dem StuRa hergestellt werden muss.
Aus Sicht des StuRas handelt es sich hierbei NICHT um eine Wahl, wenngleich das Verfahren während der Plenumssitzung identisch abläuft (u.a. geheime Abstimmung).
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Meinungsbild
kein Meinungsbild erwünscht
Behandlung
8. Sitzung Plenum 2021
Tagesordnungspunkt I