Änderung KontO - Entfernung des automatischen Beitritts zur Finanzvereinbarung der KSS
Antrag
AntragstellerIn
Tino Köhler
Antragsdatum
2021-05-17
Antragstext
Der StuRa möge beschließen in der KontO bei §Mitgliedschaft Abs.2 Punkt 1 den Satz zu ändern und den Teil "...und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung" zu streichen.
Begründung zum Antrag
Veränderungen wie sie aktuell stattfinden - die neue Finanzvereinbarung verdoppelt die Gebühr pro Studi von 15 Cent auf 30 Cent - bedürfen der Zustimmung der Legislative und sollten nicht ohne Abstimmung angenommen sein.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Anlagen
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/konto
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
8. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2021-06-01
Beschlussfähigkeit
7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, in der KontO bei §Mitgliedschaft Abs.2 Punkt 1 den Satz zu ändern und den Teil "...und im Zweifelsfall auch Mitglieder der Finanzvereinbarung" zu streichen.
Ausfertigung
2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung
vom Ausschuss Finanzielles
Ergänze beim Antrag
> Der StuRa möge beschließen beim § Mitgliedschaft Punkt freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) KontO ", im Zweifelsfall als ordentliches Mitglied" zu streichen.
.
Begründung zum Änderungsantrag:
Soweit der Antrag vom Ausschuss Finanzielles richtig verstanden wird, ins nicht die Organisation KSS "das Ziel" des Antrages, sondern das Verfahren, dass das Plenum nicht über den Betrag abstimmt. Richtig?
"Genau genommen" stimmt das im Übrigen nicht ganz, denn der Betrag spiegelt sich im Haushaltsplan wieder, der vom Plenum befasst wird.
Aber wesentlich entscheidender ist aber der Belang, dass das beim fzs gleichermaßen so ist. Dort ist der StuRa Mitglied und erhält eine Rechnung, die dann zu begleichen ist. Also beim fzs muss proaktiv ausgetreten werden. Die KSS ist nur so (unpraktisch) nett, dass es jedes Jahr eine neue Finanzvereinbarung gibt. Jedenfalls sollte - wenn das Verfahren bei der KSS schon fragwürdig erscheint - das Verfahren beim fzs noch "arger" hinterfragt und geändert werden. (Genau genommen - etwa wenn dem Antrag zugestimmt werden würde - müsste sich der Ausschuss Finanzielles Gedanken für ein gleichwertiges Verfahren für die Mitgliedschaft beim fzs machen. Praktisch könnte das so aussehen, dass der StuRa Mitglied beim fzs wird (und sich eine Rechnung anfordert) und fristgemäß den Austritt nach einem Jahr erklärt (sodass keine berechtigte Rechnung für das nachfolge Jahr gestellt werden kann). Also der Gegenstand zur Mitgliedschaft beim fzs müsste in den Teil "nicht andauernde Beschlüsse" verschoben werden.)