Änderung Haushaltsplan 2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-02-26
Antragstext
Der StuRa möge aufgrund von Dringlichkeit beschließen die Position "Aufwandsentschädigungen" im Haushaltsplan 2020 um 1.000 €, auf insgesamt 22.000 € zu erhöhen.
Begründung zum Antrag
Im Rahmen der Ermittlung zur AE für das vierte Quartal 2020 fiel auf, dass die geplante Position mit 21.000 € zu gering bemessen wurde. Somit ist ein Nachtrag zum Haushaltsplan 2020 notwendig, da diese Ausgaben gemäß Finanzordnung noch dem Haushalt 2020 zuzuordnen sind. Die Referatsleitung Finanzen stimmte dem Verfahren bereits zu. Die Dringlichkeit begründet sich aufgrund der Prüfungszeit und der verbundenen Frist zur ordnungsgemäßen Auszahlung von Aufwandsentschädigungen.
Kostenposition im Haushaltsplan
Aufwandsentschädigungen
1.000 € sollen aus den noch verfügbaren finanziellen Mitteln entnommen werden (§ 9 FO). Diese Mehrausgaben werden bereits durch Minderausgaben innerhalb des Haushaltsjahrs (gem. § 7 Abs. 4 FO) ausgeglichen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die Haushaltsplanverantwortliche wird den Nachtrag zum Haushalt zusammen mit der nächsten Aktualisierung des HHP 2020 vornehmen.
Anlagen
keine
Änderungsanträge
keine
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Sprecherinnen und Sprecher Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch die Sprecherinnen und Sprecher)
Behandlung
2. außerordentliche Sitzung Vorstand 2021
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussdatum
2021-02-26
Beschlussfähigkeit
3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2021-03-02
Präsidium
Carolin Schmuck
Unterzeichnung