Fortbestand Corona-Nothilfefonds 2021/2022
Information
Informierende Stelle
Einreichungsdatum
2021-07-04
Information
Der StuRa - ferner die Student:innenschaft - betreibt seit dem Sommersemester 2020 einen sogenannten Corona-Nothilfefonds. Die Vergabe dauert auch aktuell noch an. Es kann in Frage gestellt werden, ob im vierten Semester unter den Bedingungen von der Pandemie der Zweck weiterhin verfolgt werden muss. Alle hoffen ja auf die Rückkehr zum "Normalbetrieb". Aus Sicht der Hochschulleitung ist mit der Aktion zum Impfen an unserer Hochschule (im Prüfungsabschnitt im Sommersemester 2021) eine wesentliche tragende Säule zur Ausrichtung der Lehre und vom Studium für das anstehende Wintersemester 2021/2022 gesetzt.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Corona einfach endlich überwinden! (Kein Mensch hat mehr Bock auf Menschen in Notlagen, die sich aus der fehlenden Überwindung der Verhältnisse der globalen Pandemie ergeben. Studierende (in unserer ersten Welt) sollten so privilegiert sein, dass sie sich nun endlich alle wieder das Nachgehen des Studiums leisten können sollten.)
Möge dieser Tagesordnungspunkt mit seinem zynischen Hauch als Huldigung an Fullforce, der den Nothilfefonds aus der Taufe hob, verstanden werden.
Anlagen
Vergabeordnung des Corona-Nothilfefonds der Studentinnenschaft
Meinungsbild
Möchte der StuRa weiterhin - auch noch im Wintersemerster 2021/2022 - den Corona-Nothilfefonds betreiben?
Abstimmung
Meinungsbild unter den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Behandlung
1. Sitzung Sommer StuRa 2021
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
Anwesenheit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
positiv/negativ