Unvereinbarkeiterklärung
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
kommissarische Beauftragung Gleichstellung
kommissarische Bereichsleitung Antidiskriminierung
Antragsdatum
02.12.2019
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft in seinen exekutiven Organen mit einer Mitgliedschaft in Parteien, Vereinen und anderen Organisationen zu erklären, die sich nicht ausdrücklich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Islamfeindlichkeit aussprechen.
Begründung zum Antrag
Der StuRa der HTW Dresden stellt eine politische, unparteiliche Institution dar. Seine Ziele sind überwiegend hochschulpolitischer Natur. Er selbst ist jedoch an keine Partei gebunden.
Gleichwohl ist er aufgrund seines sozialen, solidarischen, politischen und sachlichen Auftrags, gepaart mit seiner Zugehörigkeit zur HTW Dresden in der Pflicht, bestimmte Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung in ganz besonderer Weise zu achten und zu schützen. Dazu gehören insbesondere die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Grundgesetz, in der Sächsischen Verfassung sowie im Leitbild der HTW Dresden festgehaltenen Grundsätze von Achtung und Würde aller Menschen sowie der Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem Aussehen, ihrer wirtschaftlichen Lage, ihres Alters. Gleichzeitig wird eine Ablehnung von Rassismus, Sexismus oder jeder anderen Form von Diskriminierung zur Pflicht. Weiterhin ist der StuRa in der Pflicht, alles zu unternehmen, um die demokratische Ordnung in unserer Gesellschaft aufrecht zu erhalten und zu schützen, insbesondere alle Handlungen abzuwehren, die zu einer Schwächung dieser Ordnung führen können.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat der StuRa im Gegensatz die Unterstützung zahlreicher Vereine, Verbände und Organisationen wie der Amadeu-Antonio-Stiftung, Amnesty International, tolerantes Sachsen oder pro Asyl beschlossen. Die Motivation dazu war, dass der StuRa die Ziele dieser Institutionen teilt. Der StuRa bekannte sich damit in besonderer Weise zu bestimmten Werten, weil diese Organisationen die oben genannten Werte nicht nur mittragen, sondern selbst aktiv ausbauen und verteidigen.
Dieser Antrag soll und darf als Gegenentwurf zu den Unterstützeranträgen gesehen werden, wie sie zum Beispiel für FridaysForFuture beschlossen worden sind.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Änderungsanträge
Überparteilichkeit, statt Unparteilichkeit (bei der Begründung)
Ersetze die Formulierung "Der StuRa der HTW Dresden stellt eine politische, unparteiliche Institution dar." durch "Der StuRa der HTW Dresden stellt eine politische, überparteiliche Institution dar."
Ergebnis
übernommen
Unvereinbarkeit nur bei öffentlich aktiven Mitgliedschaft (NGG-style)
Ersetze "[...] einer Mitgliedschaft in Parteien [...]" "[...] einer öffentlich aktiven Mitgliedschaft in Parteien [...]"
Ergebnis
Ja | 1 |
Nein | 5 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
nur (auch) erkennbar sich politisch betätigende Organisationen sind relevant
Änderungsantrag: Füge zwischen "Organisationen" und "zu erklären" ein: "..., mit erkennbarer politischer Betätigung" ein.
Ergebnis
übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
14. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5
Ergebnis
Ja | 6 |
---|---|
Nein | 1 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa möge beschließen bei § Mitwirkung der Mitwirkungsordnung eine Satz
Durch ein Organ gewählt werden kann nur, wer nicht Mitglied in Parteien, Vereinen und anderen Organisationen mit erkennbarer politischer Betätigung ist, die sich nicht ausdrücklich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Islamfeindlichkeit aussprechen.
hinzuzufügen.
Begründung zum Beschluss
Der StuRa der HTW Dresden stellt eine politische, überparteiliche Institution dar. Seine Ziele sind überwiegend hochschulpolitischer Natur. Er selbst ist jedoch an keine Partei gebunden.
Gleichwohl ist er aufgrund seines sozialen, solidarischen, politischen und sachlichen Auftrags, gepaart mit seiner Zugehörigkeit zur HTW Dresden in der Pflicht, bestimmte Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung in ganz besonderer Weise zu achten und zu schützen. Dazu gehören insbesondere die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Grundgesetz, in der Sächsischen Verfassung sowie im Leitbild der HTW Dresden festgehaltenen Grundsätze von Achtung und Würde aller Menschen sowie der Gleichheit aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem Aussehen, ihrer wirtschaftlichen Lage, ihres Alters. Gleichzeitig wird eine Ablehnung von Rassismus, Sexismus oder jeder anderen Form von Diskriminierung zur Pflicht. Weiterhin ist der StuRa in der Pflicht, alles zu unternehmen, um die demokratische Ordnung in unserer Gesellschaft aufrecht zu erhalten und zu schützen, insbesondere alle Handlungen abzuwehren, die zu einer Schwächung dieser Ordnung führen können.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat der StuRa im Gegensatz die Unterstützung zahlreicher Vereine, Verbände und Organisationen wie der Amadeu-Antonio-Stiftung, Amnesty International, tolerantes Sachsen oder pro Asyl beschlossen. Die Motivation dazu war, dass der StuRa die Ziele dieser Institutionen teilt. Der StuRa bekannte sich damit in besonderer Weise zu bestimmten Werten, weil diese Organisationen die oben genannten Werte nicht nur mittragen, sondern selbst aktiv ausbauen und verteidigen.
Dieser Antrag soll und darf als Gegenentwurf zu den Unterstützeranträgen gesehen werden, wie sie zum Beispiel für FridaysForFuture beschlossen worden sind.
Unterzeichnung und Ausfertigung
2019-12-13
Präsidium