Rechtsberatung Widerspruch Nichtgenehmigung Förderungshöchstdauer nicht stimmberechtigter Mitglieder
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-11-29
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die Rechtsberatung zum Widerspruch (samt Klage) wegen der Nichtgenehmigung der Erhöhung der Förderungshöchstdauer für gewählte, aber nicht stimmberechtigte, Mitglieder für bis zu 750 € zu übernehmen. Der konkrete Fall soll eine gewählte Referatsleitung sein.
Begründung zum Antrag
ausführliche Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
Rechts- und Beratungskosten
250 € (von 500 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Antrag (ersatzweise zurückgewiesener) Finanzierung rechtliche Klärung Anerkennung Gremientätigkeit Mitwirkung beratender Mitglieder BAföG
Klarstellung zum Anspruch auf BAföG für Mitwirkende, die keine stimmberechtigten Mitglieder sind
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
Behandlung
24. Sitzung Referatskollegium 2019
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2019-12-03
Beschlussfähigkeit
10 von 11
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-12-03
Präsidium