Konsistenz Finanzordnung 2019
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2019-12-02
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Entwurf der Finanzordnung zu verabschieden.
Begründung zum Antrag
Neben der Vereinfachung der Finanzordnung durch die Umstrukturierung Studentinnen- und Studentenschaft wurden Klarstellungen (Entfernung von unnötigen Spielräumen für Interpretationen) vorgenommen.
Auch eine Harmonisierung mit der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates erfolgt, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Kompetenzen. Die Kompetenzen werden künftig ausschließlich in der Finanzordnung geregelt. Das "unterschiedliche" Maß an finanzieller Kompetenz wird auf 2.500 € fürs Referatskollegium festgelegt. Die finanzielle Kompetenz der Leitungen der Referate wird auf das geringere Reglung von 250 € festgelegt.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung und Veröffentlichung der Finanzordnung, samt der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates
Anlagen
Entwurf Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
(entsprechend angepasster) Entwurf Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
14. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussdatum
2019-12-10
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 3 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung und Unterzeichnung
2019-12-13
Präsidium