Rechte Vertretung (Delegation) 61. fzs MV
Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl
Antragsdatum
06.01.2019
Beschlussdatum
08.01.2019
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende Reglung für die Vertretung (als Delegation) beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 61. Mitgliederversammlung (MV) zu treffen:
Während der MV kann die Delegation
- sich bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit beteiligen, sobald ein Mitglied der Delegation anwesend ist.
- über ordnungsgemäße Anträge selbst entscheiden.
- Wenn keine Mehrheit auf ein Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung/nicht an der Abstimmung teilnehmen) der Anwesenden Mitglieder der Delegation vereint werden kann, wird nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden, sowie eigene Anträge stellen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- Anträge für andere Vertretungen einbringen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- bei Wahlen , sofern mehr Stimmen abgegeben werden können als Mitglieder der Delegation anwesend sind, alle anwesenden Mitglieder der Delegation einzeln ihre Stimmen abgeben. Zur Abgabe der verbleibenden Stimmen, die dann geringer als die Anzahl der anwesenden Mitglieder der Delegation sind, gilt das Prinzip der "normalen" Abstimmung.
- für den AS kandidieren.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
Begründung zum Antrag
Es sollte geregelt sein, wie die Vertretung arbeiten soll. Dies erhält besondere Bedeutung, wenn die Vertretung aus mehreren Mitgliedern besteht.
Aber auch die Ausübung des Mandates oder auch das Recht zur Kandidatur für den AS erscheinen nennenswert.
Der Inhalt ist grundsätzlich von dem Beschluss Rechte der Delegation 50. fzs MV übernommen.
Kostenposition im Haushaltsplan
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Vorschlag zum weiteren Verfahren
-
Änderungsanträge
Stephan Rankl in der 1. Sitzung des StuRa 2019:
- Füge als Punkt 7 hinzu: "Die Delegation darf sich nicht für die Ausrichtung einer MV des fzs berwerben oder vorschlagen."
- vom Antragssteller Stephan Rankl übernommen
Anlagen
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Abstimmung
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 2 (Bekanntgabedatum: 06.01.2019, während der Sitzung geändert)
Ergebnis
letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 10/15
Ja | 7 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 3 |
angenommen
Beschlusstext
Der StuRa beschließt folgende Reglung für die Vertretung (als Delegation) beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 61. Mitgliederversammlung (MV) zu treffen:
Während der MV kann die Delegation
- sich bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit beteiligen, sobald ein Mitglied der Delegation anwesend ist.
- über ordnungsgemäße Anträge selbst entscheiden.
- Wenn keine Mehrheit auf ein Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung/nicht an der Abstimmung teilnehmen) der Anwesenden Mitglieder der Delegation vereint werden kann, wird nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden, sowie eigene Anträge stellen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- Anträge für andere Vertretungen einbringen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- bei Wahlen , sofern mehr Stimmen abgegeben werden können als Mitglieder der Delegation anwesend sind, alle anwesenden Mitglieder der Delegation einzeln ihre Stimmen abgeben. Zur Abgabe der verbleibenden Stimmen, die dann geringer als die Anzahl der anwesenden Mitglieder der Delegation sind, gilt das Prinzip der "normalen" Abstimmung.
- für den AS kandidieren.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- Die Delegation darf sich nicht für die Ausrichtung einer MV des fzs berwerben oder vorschalgen.
Unterzeichnung und Ausfertigung
2019-07-10
Präsidium