Rechte der Delegation 50. fzs MV
2014-05-107 Bestimmung der Rechte für die Delegation der Vertretung (des StuRa (HTW Dresden)) zur 50. (außerordentlichen) Mitgliederersammlung des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs)
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgende Regelung für die Vertretung beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 50. Mitgliederversammlung zu treffen:
Während der MV kann die Delegation:
- sich bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit beteiligen, sobald ein Mitglied der Delegation anwesend ist.
- über ordnungsgemäße Anträge selbst entscheiden.
- Wenn keine Mehrheit auf ein Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung/nicht an der Abstimmung teilnehmen) der Anwesenden Mitglieder der Delegation vereint werden kann, wird nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden, sowie eigene Anträge stellen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- Anträge für andere Vertretungen einbringen.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
- bei Wahlen , sofern mehr Stimmen abgegeben werden können als Mitglieder der Delegation anwesend sind, alle anwesenden Mitglieder der Delegation einzeln ihre Stimmen abgeben. Zur Abgabe der verbeleibenden Stimmen, die dann geringer als die Anzahl der anwesenden Mitglieder der Delegation sind, gilt das Prinzip der "normalen" Abstimmung.
- für den AS kandidieren.
- Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichten Anträgen.
Begründung zum Antrag
Der fzs ist die bundesweite Vertretung der Studierendenschaften. Der StuRa sollte als Mitglied sein Stimmrecht zu dieser Mitgliederversammlung wahrnehmen.
Abstimmung
Behandlung
Ergebnis:
Ja | 7 |
---|---|
Nein |
0 |
Enthaltung |
0 |
damit angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name