Reglung zur Kassensicherheit streichen
Antrag
AntragstellerIn
Referat Finanzen
Antragsdatum
12.02.2014
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Paragraphen 45 der Finanzordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft) ersatzlos zu streichen.
Begründung zum Antrag
Der Paragraph 45 der Finanzordnung verhindert die Nutzung des Onlinebankings, da nach diesem der Anfordernde einer Zahlung nicht in die Ausführung derselben involviert sein darf. Da die Referatsleitung Finanzen sowohl Anfordernder als auch A-Zeichner des Bankkontos ist, wird dadurch eine jegliche Online-Zahlungsabwicklung seitens der StuRa-Verwaltung ausgeschlossen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Das Referat Finanzen legt nach Streichung des Paragraphen die geänderte Finanzordnung dem Rektorat vor.
Anlagen
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
Ergebnis
Ja | 2 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name