Wahlwerbung SoSe 2018
Antrag
AntragstellerIn
Christine Krüger
Antragsdatum
09.01.2018
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, für die anstehenden Wahlen der Fakultätsräte sowie des Senates, diese mit einem Budget von bis zu 3000 Euro zu bewerben. Das Budget soll nicht nur für die allgemeine Werbung sondern auch für die Spezifische Werbung der einzelnen Fakultätsräte genutzt werden.
Begründung zum Antrag
Die Wahlen sind essentiell für das funktionieren und bestehen der studentischen Vertretung, und ebenso ist die Wahlbeteiligung das beste Argument für uns alle um legitimiert zu sein.
Um die Vorbereitungen zu den Wahlen rechtzeitig beginnen zu können, muss der finazielle Rahmen rechtzeitig bekannt und beschlossen sein.
Anlagen
Änderungsanträge
solide Kandidaturen fördern, statt fehlende Auswahl bewerben
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen jeden Mitglied der Vertretung im Senat ein Aufwandsentschädigung je Sitzung des Senates von 50 € - jedoch für die Legislatur 2018/2019 insgesamt höchstens 2.000 €, zu zahlen, wenn im Rahmen des StuRa zwei Sitzungen zur Vorbereitung der jeweils kommenden Sitzung des Senates stattfanden und ein schriftlicher Bericht nach der jeweiligen Sitzung des Senates erstellt wurden.
Für bis zu 1.000 € können Werbemittel zur Vorstellung der Kandidaturen erstellt werden.
Begründung zum Änderungsantrag:
Es soll erst einmal eine solide Förderung von Kandidaturen geben. (Im Hintergrund steht hierbei, dass anderenfalls "Werbemittel" im vierstelligen Bereich ausgegeben werden soll. Wer sich solche pompöse Werbung leisten mag, soll auch dafür sogen, dass insbesondere finanziell bedürftigte Studierende die Gelegenheit zur arbeitsintensiven Mitwirkung haben und ihre aus dem Amt entstehenden Verpflichtungen erfüllen können, ohne existentielle Nachteile zu erfahren.) Kein Mensch soll zur Zusammenarbeit mit dem StuRa gezwungen werden. Kein Mensch muss Aufwandsentschädigung gelten machen. Es soll zu einer - aktuell fehlenden - Zusammenarbeit mit dem Organ der studentischen Selbstverwaltung kommen. Nur so kann eine gesamtheitliche studentische Interessenvertretung gewährleistet werden. Den Aufwand müssen sich Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen und Studenten im Senat jedoch nicht machen, womit der StuRa höchstens beratend agieren kann, obwohl bei ihm die zentrale Meinungsbildung für die Gemeinschaft der Studentinnen und Studenten erfolgen soll.
anderer Änderungsantrag
Ersetze den Antragstext durch:
Der StuRa möge beschließen, für die anstehenden Wahlen der Fakultätsräte sowie des Senates, diese mit einem Budget von bis zu 1000 Euro zu bewerben. Das Budget soll nicht nur für die allgemeine Werbung sondern auch für die spezifische Werbung der einzelnen Fakultätsräte genutzt werden. Bei Bedarf soll über eine Erhöhung des Budget erneut beraten werden.
Begründung:
Eine Zahlung von AE pro Sitzung erhöht nicht unbedingt die Qualität - wie oben gefordert. Es lockt auch eher Leute, welche sich gern bezahlen lassen (auch Protokolle lassen sich schnell zusammenklicken). Die entsprechende Rekrutierung geeigneter Leute unterliegt dem StuRa. Eine Lösung des Problems durch eine Entgeltleistung ist ein Eingeständnis des Versagens und sollte überdacht werden. Es sollte generell die politische Bildung der Studenten im Vordergrund stehen (siehe den Kommentar unten von Johannes).
Abstimmung
Behandlung
02. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 2
Vertagt nach GO Antrag 12/1/1
zurückgezogen (wegen Überschreitung des Zeitpunktes für die Aktion nach Aussage eines der damaligen Mitgliedern des Präsidiums (James))
Unterzeichnung und Ausfertigung
24.09.2019
Präsidium