Aufwandsentschädigung Wahlorgane WiSe 2017/2018
Antrag
AntragstellerIn
Sprecherinnen und Sprecher
Antragsdatum
22.01.2018
Antragstext
Der StuRa möge beschließen den Aufwand für die Planung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 in Höhe von 500 € zu entschädigen. Die Verteilung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch die Wahlleitung.
Begründung zum Antrag
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 erfolgt sehr koordiniert und wurde im Schwerpunkt durch einige wenige bestimmt. Insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Wahlleiterin lobend zu erwähnen.
Die Wahl war erfolgreich.
Änderungsanträge
Betrag verringern
Ersetze im Antragstext die Höhe von 500,00 Euro mit 200,00 Euro.
Abstimmung
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 3 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Abstimmung
Behandlung
2. Sitzung StuRa 2018
3. Sitzung StuRa 2018
2. AO Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 3
Ergebnis
Ja | 10 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Der StuRa möge beschließen den Aufwand für die Planung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 in Höhe von 200 € zu entschädigen. Die Verteilung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch die Wahlleitung.
Unterzeichnung und Ausfertigung
24.09.2019
Präsidium