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grundsätzliche AE Präsidium Festlegung FO

2017-14-186a: grundsätzliche AE (Aufwandsentschädigung) der Tätigkeiten vom Präsidium als Festlegung der FO (studentischen Finanzordnung)

Antrag

AntragstellerIn

 Präsidium

Antragsdatum

 2017-11-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Finanzordnung wie folgt zu ändern:

Füge dem Paragraphen Aufwandsentschädigung hinzu:

Der Aufwand des Präsidiums - insbesondere durch Sitzungen vom Plenum - wird mindestens mit

  • 25 € für die Vorbereitung der Sitzung (Annehmen von Anträgen, Einpflegen von Anträgen in die Antrags- und Beschlussverwaltung, Erstellung eines Entwurfes für die Tagesordnung, Erstellung und Versendung der Einladung),
  • 50 € für die Erstellung des Protokolls (Vermerken der Anwesenheit, Erstellen von Mitschriften, Festhalten der Abstimmungsergebnisse, Erstellung eines Entwurfes für das zu verabschiedende Protokoll, Veröffentlichung des Protokolls) und
  • 25 € für die Nachbereitung der Sitzung (Behandeln von Anträgen - ferner Beschlüssen - in der Antrags- und Beschlussverwaltung samt möglicher Wiedervorlage, Pflege der Übersicht zu den einzelnen Sitzungen)

entschädigt….

Begründung zum Antrag

Ausführliche Begründung zum Antrag

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen Änderungsanträge:

Julia Krebs: Nach "X€ für" die Ergänzung mit  "Pro Person" einfügen.

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FSR Info:

Der StuRa möge beschließen die Finanzordnung wie folgt zu ändern:
Füge dem Paragraphen Aufwandsentschädigung hinzu:
Der Aufwand des Präsidiums - insbesondere durch Sitzungen vom Plenum - wird mit
50€ pro Sitzung entschädigt. Die Aufteilung unter den Mitgliedern des Präsidium liegt in deren Verantwortung.
Begründung: eine feste Entschädigung soll nicht festgesetzt werden werden, da bei mehr Mitwirkenden Mitgliedern der Gesamtaufwand pro Person sinkt.

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Florian Fullroth : Den Antrag so ändern das es nicht in der Finanzordnung übernommen wird sondern als andauernden Beschluss des StuRa zu übernehmen.

Vom Antragsteller angenommen.

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

14. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Beschlussfähig: 8/11

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 1

abgelehnt

Beschluss

Der StuRa möge den andauernden Beschluss zu fassen:

 

Der Aufwand des Präsidiums - insbesondere durch Sitzungen vom Plenum - wird mindestens mit

  • 25 € für die Vorbereitung der Sitzung (Annehmen von Anträgen, Einpflegen von Anträgen in die Antrags- und Beschlussverwaltung, Erstellung eines Entwurfes für die Tagesordnung, Erstellung und Versendung der Einladung),
  • 50 € für die Erstellung des Protokolls (Vermerken der Anwesenheit, Erstellen von Mitschriften, Festhalten der Abstimmungsergebnisse, Erstellung eines Entwurfes für das zu verabschiedende Protokoll, Veröffentlichung des Protokolls) und
  • 25 € für die Nachbereitung der Sitzung (Behandeln von Anträgen - ferner Beschlüssen - in der Antrags- und Beschlussverwaltung samt möglicher Wiedervorlage, Pflege der Übersicht zu den einzelnen Sitzungen)

entschädigt….

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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