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Beschluss des Haushaltsplans 2018

2017-14-186: Beschluss des Haushaltsplans 2018

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

2017-11-28

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zu verabschieden.

Es bedarf der Anpassung der Beitragsordnung. Die Höhe für den "Betrag für die studentische Selbstverwaltung" ist anzupassen. Ersetze in § 4 Absatz 2 "10,00 Euro" durch "18,50 Euro".

Es bedarf der Anpassung der Finanzordnung. Die Höhe für den Beitrag für die Erfüllung der Aufgaben der Fachschaften ist anzupassen. Ersetzte § 10 Absatz 3 Satz 1 "1,50 € für jedes Mitglied der Fachschaft je Semester" durch "0,75 € für jedes Mitglied der Fachschaft je Semester".

Begründung zum Antrag

Ergänzende Erklärung zur Höhe für den Beitrag für die Erfüllung der Aufgaben der Fachschaften: Die Änderung von 1,50 € auf 0,75 € je Mitglied je Semester ergibt sich auch aus der Einführung eines neuen Postens in Höhe von 2.600 €, was 0,25 € je Mitglied je Semester entspricht, für die Absicherung zur Teilnahme an Bundesfachschaftentagungen. Darüber hinaus gibt es neu auch die Berücksichtigung zur anteiligen Ausrichtung einer Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) beim Posten "Durchführung Konferenzen" als eine der möglichen durchzuführenden Konferenzen (der Studentinnen- und Studentenschaft).

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Ordner Haushaltsplan 2018

Seite Protokoll 2. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2017

Änderungsanträge

geplante Ausgaben an Aufwandsentschädigungen

Ersetze im Haushaltsplan bei "Aufwandsentschädigung" 10.000,00 € durch 18.000,00 €.

Begründung

Jede Referatsleitung, sowie die Sprecherinnen und Sprecher sollten jeweils 50,00 € Entschädigung für den arbeitsintensiven Aufwand monatlich erhalten. Weiterhin sollte dem gesamten Präsidium 100,00 € je Sitzung des Plenums, als auch des Referatskollegiums, gewährt werden.

Es ergibt sich die Kalkulation

  • 10 Referatsleitungen * 50,00 € je Monat * 12 Monate = 6.000,00 €
  • 3 Sprecherinnen und Sprecher * 50,00 € je Monat * 12 Monate = 1.800,00 €
  • 30 (wichtige) Sitzungen * 100,00 € je Sitzung = 3.000,00 €

Summe für die einzelnen Aktiven in Ämtern: 10.800,00 €

Darüber hinaus muss aber angenommen werden, dass auch der besonders arbeitsintensive Aufwand von einzelne Aktive in Ämtern von Bereichen oder bei bestimmten Projekten entschädigt werden soll.

Abstimmung

6/1/1
angenommen

Bezeichnung für Kaffee usw.

Ersetze im Haushaltsplan die Bezeichnung "Repräsentationskosten" durch "Kaffee & Verpflegung".

Begründung

In der Buchführung heißt das Konto zur Abrechnung vom Kaffee, der in unserer Küche so alltäglich umgeschlagen wird, "Repräsentationskosten" (Kontonummer 4640). Das ist vielleicht in Sinne der Buchhaltung richtig, stellt die Sachlage, dass wir uns selbst Kaffee neben dem Arbeiten gönnen, nicht richtig dar. Wir "repräsentieren" dabei ja nicht wirklich. Immerhin sind das über auch über 1.000 €! Es soll ein "ehrlicher" Begriff sein

Abstimmung

keine Gegenrede
angenommen

größere Anschaffungen angedacht?

Ersetze im Haushaltsplan bei "Ersatz- und Neuanschaffung" 4.000,00 € durch 5.000,00 €.

Begründung

Der Entwurf zum Haushaltsplan sieht eine massive Senkung des Postens "Ersatz- und Neuanschaffung" vor. Er wird von 10.000 € im Vorjahr auf 4.000 € herab gesenkt. Es soll die Möglichkeit gegeben werden das in Frage zu stellen.

Abstimmung

2/5/0
abgelehnt

HS-ABC drucken?

Ersetze im Haushaltsplan bei "Druck Hochschul-ABC" 0,00 € durch 700,00 €.

Begründung

Das HS-ABC ist eine Broschüre, die der StuRa seit Jahren für Erstsemester erstellt. Dieser Poster wäre fast einfach erstatzlos gestrichen wurden, da 2017 keine Ausgabe dafür verzeichnet werden musste. Wohl hat die Hochschule alleinig den Druck bestritten. Jedoch schafft das die Abhängigkeit, dass der StuRa dafür keinen Posten mehr hat und darauf angewiesen wäre, dass die Hochschule erneut zahlt. (Im Übrigen ist es ja auch richtig, dass die Hochschule den Druck der Broschüre zahlt, da es sich um ein Instrument für das gute Gelingen vom Studienstart handelt und das klar Aufgabe der Hochschule selbst ist.) Es soll die Möglichkeit geschaffen werden selbst die Finanzierung vom Druck geplant zu haben, was jedoch die Ausgaben vom Haushalt erhöht und durch das Erheben von Beiträgen für Einnahmen ausgeglichen werden müsste.

Abstimmung

7/1/0
angenommen

CoCo-Sockel (Quod licet Iovi, non licet bovi)

Streiche bei den Referaten jeweils den Posten "Quod licet Iovi, non licet bovi".

Begründung

Alle Referate, die ein geringeres Budget als 500 € haben, erhalten "pauschal" 500 € als Sockel für inhaltliche Arbeit. Der Posten wurde durch Florian als "Quod licet Iovi, non licet bovi" bezeichnet.

Wir haben das aufgenommen, weil es den Vorschlag von CoCo gab, dass jedes Referat zumindest handlungsfähig sein sollte, um kleinere Beträge selbst beschließen zu können, ohne dafür einen Antrag im Plenum einreichen zu müssen. Sollte das nicht gewünscht sein, so soll dieser Betrag wieder entsprechen gesenkt werden. (aka Wenn's mal wieder länger dauert, kann mans/fraus halt auch lassen.)

Abstimmung

0/8/0
abgelehnt

DJH-Beitrag

Streiche den Posten "Beitrag Gruppenausweis für Jugendherbergen".

Begründung

Aktuell zahlen wir jährlich 35 € Beitrag für einen Gruppenausweis beim DJH.

Auch wenn wir es nur gut finden: Braucht das wer?

Kennt das überhaupt jemand? Kann das weg oder ist das nur Solidarität?

Abstimmung

0/5/3
abgelehnt

weitere studentische Vertretungen fördern können?

Ersetze im Haushaltsplan bei "weitere Interessenvertretungen der Studentinnen und Studenten" 1,00 € durch 1.300,00 €.

Begründung

Aktuell wurden diesem Posten neu 1,00 € zugewiesen. Es kann (soll) ein "beliebiger Betrag" eingefügt werden.

Bevor das eingegünthert und weggewellendorft wurde, gab es da mal einen Posten. Der Posten dient zur Beteiligung des Finanzierens von Zusammenschlüssen für studentische Belange. Solche Zusammenschlüsse sind beispielsweise ABS, bpm, Pool, O.S.T., esu, ISM. Aber auch solidarische Beiträge, etwa für Organisation, die mangels Verfasstheit keine ausreichenden Mittel für gute Aktionen haben, konnten so mitfinanziert werden.

Abstimmung

4/2/2
abgelehnt

Härtefälle beim Härtefallausschuss

Ersetze im Haushaltsplan bei "Härtefallausschuss" 3.000,00 € durch 4.000,00 €.

Begründung

Reicht der ursprüngliche Betrag für das nächste Jahr aus oder muss dieser erhöht werden? Seit Juli kam da nichts mehr.

Abstimmung

1/7/0
abgelehnt

Änderungsantrag FSR ET

Es möge weiterhin der Modus von pauschal 1,50 € je Semester je Mitglied (zuzüglich Sockelbeitrag) für die Fachschaftsräte gelten. Die 0,75 € + 0,25 € (Absicherung BuFaTa) je Semester je Mitglied sind zu gering.

Abstimmung

3/5/0
abgelehnt

Änderungsantrag FSR Maschinenbau

Der FSR Maschinenbau beantragt, den pro Kopf Beitrag bei 1,50€ zu belassen, den Pufferbeitrag für Fachschaftentagungen zu verwerfen und das Budet für Aufwandsentschädigungen auf 5000€ zu senken.

Abstimmung

0/6/1
abgelehnt

Änderungsantrag FSR ET II (Grundsatz statt Absicherung für die Teilnahme an der BuFaTa)

Der Posten "Absicherung Teilnahme BuFaTa" möge zu "grundsätzliche Teilnahme BuFaTa" geändert werden und dem Zweck dienen, dass pauschal die Reisekosten für bis zu 3 Mitglieder des Fachschaftsrates zentral durch den StuRa getragen werden und von "0,25 € je Mitglied" auf "0,50 € je Mitglied" zu erhöhen, somit wäre der Semesterbeitrag um 0,25 € je Mitglied zu erhöhen und nicht den Beiträgen der FSRs abzuziehen.

Abstimmung

5/1/1
angenommen

Abstimmung

Behandlung

14. Sitzung StuRa 2017
vertagt gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 SächsHSFG

15. Sitzung StuRa 2017

Beschlussdatum

2017-12-12

Beschlussfähigkeit

8 von 11

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa möge beschließen den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zu verabschieden.

Es bedarf der Anpassung der Beitragsordnung. Die Höhe für den "Betrag für die studentische Selbstverwaltung" ist anzupassen. Ersetze in § 4 Absatz 2 "10,00 Euro" durch "18,50 Euro".

Es bedarf der Anpassung der Finanzordnung. Die Höhe für den Beitrag für die Erfüllung der Aufgaben der Fachschaften ist anzupassen. Ersetzte § 10 Absatz 3 Satz 1 "1,50 € für jedes Mitglied der Fachschaft je Semester" durch "0,75 € für jedes Mitglied der Fachschaft je Semester".

Anlage
Datei Haushaltsplan 2018

Unterzeichnung und Ausfertigung

2019-11-21
SitzungsleitungPräsidium (2019)

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