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Geschäftsordnung 2017

2017-14-187: Geschäftsordnung

Antrag

AntragstellerIn

 Stephan Rankl

Antragsdatum

 24.11.2017

Antragstext

Hallo StuRa , hiermit stelle ich folgenden Antrag:

Der StuRa möge fogende Geschäftsordnung beschließen:

---------Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden---------

§ 1 Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages.

§ 2 Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnungs des Senat der HTW Dresden.

§ 3 In Kraft treten der Geschäftsordnung:
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung des StuRa vom .... in kraft
(2) Die Geschäftsordnung kann nur mit einer zwei drittel Mehrheit alles stimmberechtigten Mitglieder des StuRa geändert werden.

Begründung zum Antrag

Ausführliche Begründung zum Antrag

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Änderungsantrag

joshiee: Der StuRa möge folgende GO (bitte das GO anklicken)für den StuRa und obige für die Studentinnen und Studentenschaft beschließen.

Begründung zum Antrag

Jetzt eine Inhaltslose GO zu beschließen ist nur mittel zum Zweck der rechtlichen Absicherung aber ändert nichts an der Situation das der StuRa und vor allem die verfasste Studentinnen und Studentenschaft  nun mehr seit einem Jahr ohne GO arbeitet und die Sitzungsleitung sowie das Plenum ziellos im Nebel herumstochern. und Auch weil ich es nicht so sehe wie ein FDP Politiker sag ich mir lieber eine GO welche inhaltlich nicht zu 100% fit ist aber mehr bringt als eine inhaltslose/ Garkeine GO. Auch dient der Änderungsantrag dazu das wir sowohl die eine als auch die andere notwendige GO verabschieden was vom Antragsteller offensichtlich nicht berücksichtigt wurde.   

Abstimmung: 0/7/1 damit nicht angenommen

Änderungsantrag

Paul Riegel:

Der StuRa möge beschließen die Sprecherinnen und Sprecher bis zur konstituierenden Sitzung des StuRa 2018 zu beauftragen und zu ermächtigen Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft - ferner des Studentinnen- und Studentenrates - zu erlassen und anzupassen. Diese Ordnungen sollen zum Ablauf der Legislatur 2017 in Kraft treten. Alle Ordnungen, die einer Mehrheit von zwei Drittel des StuRa bedürfen, bedüfen der Mehrheit von zwei Drittel der Sprecherinnen und Sprecher. Ergänzende Dokumente, etwa nachgelagerte Ordnungen oder Richtlinien, sollen auch erlassen oder geändert werden.

Es ist ein Antrag für die konstituierende Sitzung zu stellen, der es ermöglichst gemachte Änderungen wieder (zurück) abzuwickeln.

Vom Antragssteller angenommen.

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des StuRa gemäß § 13 Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO

Behandlung

14. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 4

15. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 8

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Der StuRa möge beschließen die Sprecherinnen und Sprecher bis zur konstituierenden Sitzung des StuRa 2018 zu beauftragen und zu ermächtigen Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft - ferner des Studentinnen- und Studentenrates - zu erlassen und anzupassen. Diese Ordnungen sollen zum Ablauf der Legislatur 2017 in Kraft treten. Alle Ordnungen, die einer Mehrheit von zwei Drittel des StuRa bedürfen, bedüfen der Mehrheit von zwei Drittel der Sprecherinnen und Sprecher. Ergänzende Dokumente, etwa nachgelagerte Ordnungen oder Richtlinien, sollen auch erlassen oder geändert werden.

Es ist ein Antrag für die konstituierende Sitzung zu stellen, der es ermöglichst gemachte Änderungen wieder (zurück) abzuwickeln.

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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SollHaben

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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