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Einreichungs- und Veröffentlichungsfristen zu Sitzungsunterlagen vom RK

2017-10-119: Einreichungs- und Veröffentlichungsfristen zu Sitzungsunterlagen vom RK

Antrag

AntragstellerIn

Michael Iwanow

Antragsdatum

08.06.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass das RK mit einer Frist von mindestens 24 Stunden die Einladung an alle Mitglieder des StuRa und mit einer entsprechenden Tagesordnung versendet. Diese Tagesordnung beinhaltet insbesondere alle zu aufgenommen und damit beschließbaren Anträge. Beschlüsse über Antrag nach dieser Frist ist nicht zulässig. Dieser  Beschluss des StuRas soll mit andauernder Wirkung erfolgen.

Begründung zum Antrag

Da das RK nur über das Alltagsgeschäft beschließen soll und die stimmberechtigten Mitglieder ihre Verantwortung abgeben, ist es nötig für die selbigen die möglichen Beschlüsse vorher lesen zu können. Eine Dringlichkeit wird nicht gesehen und sofern dieser Fall auftritt wäre eine Sprechersitzung entsprechend anzusetzen oder die Referatsleitung kann dies selbst beschließen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

 

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 4

GO Antrag auf nicht-behandlung war positiv

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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