Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2017/2018
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
4. Juni 2017
Antragstext
Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR 2017-05-27 beschlossen - beizutreten.
Begründung zum Antrag
Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.
Der anfallende Beitrag berechnet sich in diesem Falle aus der Anzahl der im Wintersemesters 2016/2017 immatrikulierten Student*innen. Bei 0,25 Euro je Student*in beläuft sich somit der Gesamtbetrag bei aktuell 4.915 immatrikulierten Student*innen (gemäß dem statistischen Bericht "Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen 2016" des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen) auf 1.228,75 € (im Haushaltsplan 2017 des StuRa HTW Dresden sind für die KSS 1.550,00 € eingeplant) für das kommende Haushaltsjahr der KSS (Beginn 01.04.2017). Weitere Rahmenbedingungen können direkt der FinV entnommen werden. Die Anzahl der immatrikulierten Student*innen kann durch Nennung der Austritte gegenüber dem Referent Finanzen der KSS angepasst werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Näheres ist bis jetzt noch nicht bekannt.
Anlagen
KSS Finanzvereinbarung 2017/2018
KSS Grundsatzbeschluss 2017/2018
Abstimmung
Behandlung
10. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 2
Ergebnis
Ja | 7 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 3 |
angenommen
Beschluss
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name