Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2017 / 10. Sitzung / Anträge / Beginn und Ende des Semesters

Beginn und Ende des Semesters

2017-10-121: Beginn und Ende des Semesters

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

08.06.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Landesrektorenkonferenz aufzufordern folgendes zu beschließen: "An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden beginnt das Wintersemester am 1. Oktober."

Begründung zum Antrag

Die Landesrektorenkonferenz (LRK) entscheidet gemäß § 31 Satz 2 SächsHSG über Beginn und Ende des Semesters. Im Übrigen regelte das bis zum 31.12.2009 eine entsprechende VwVgemäß dem SächsHG, als ehemals geltendes Hochschulgesetz.

Derzeit beginnt der tatsächliche Studienbetriebes im Oktober. Daher immatrikuliert unsere HTW Dresden auch erst zum Beginn Oktober. Praktisch ergibt sich daher eine Vielzahl von Nachteilen für die Studentinnen und Studenten. Dazu zwei Beispiele:

  • Die Dauer von einem Monat fällt ohne Ersatz aus dem Zeitraum der Förderungshöchstdauer gemäß BAföG.
  • Das Semesterticket ist an die Zeiträume der Semester gebunden. Etwa schon im ersten Semester erhalten nahezu alle Studierende das Semesterticket nach dem Beginn der Gültigkeit. Auch für die Verfahren zur Befreiung oder Rückerstattung sind der Beginn des Wintersemesters entscheidend.

Entscheidend ist der Beginn des Wintersemesters. Im Übrigen ist die Beibehaltung des Beginns zum Sommersemester zum 1. März möglich, denn ein Semester muss nicht 6 Monaten entsprechen. Vergleiche dazu die Ziffer I Nr. 3 VwV. Ferner sollten die Zeiträume der Semester dem Leben an unserer HTW Dresden entsprechen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

  1. Der Beschluss ist unverzüglich der KSS bekannt zugeben. Der LSR der KSS möge ergänzend dazu beschließen.
  2. Der Beschluss ist unverzüglich dem Rektorat bekannt gegeben. Studentinnen und Studenten, als größte Mitgliedergruppe, oder deren Organe dürfen leider keine Antrag beim Rektorat stellen, da dieses durch seine Geschäftsordnung ausschließt. Die Kanzlerin oder der Kanzler ist als Mitglied des Rektorates für die Leitung der Hochschulverwaltung informiert.
  3. Der Senat möge ergänzend dazu beschließen. Dazu sollte unverzüglich ein Tagesordnungspunkt zur kommenden Sitzung des Senates beantragt werden.
  4. Der Beschluss ist unverzüglich der LRK bekannt zugeben. Ergänzend sollte angeboten werden, dass dazu Mitglieder des StuRa HTW Dresden, gemeinsam mit und als Teil der KSS, angehört werden.

Anlagen

Änderungsantrag:

Michael Iwanow: Ersetze "Landesrektorenkonferenz" durch "entsprechende Stellen" im Antragstext. Wurde übernommen

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

 

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

Versenden
Drucken