Sanktionsrechtlinien für die Prüfung der FSR Jahresabschlüsse
Antrag
AntragstellerIn
Referat Finanzen
Antragsdatum
05.11.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen mit andauernder Wirkung folgende Sanktionsrechtlinien für die Prüfung der FSR Jahresabschlüsse anzuwenden:
Art | Höhe | Ermessensraum | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Fehlender Beleg ohne Erklärung oder eidesstattliche Versicherung durch Finanzer und Sprecher für Ausgaben | 50,- € Sanktion bis 50,- € Rechnungssumme; ab einschließlich 50,- gelten Sanktionen: Rechnungssumme + 50,- € |
Regelfall | Die Ausgaben sollten alle belegt sein, sind es aber oft nicht und die Sanktionen sollten die FSRä zum besseren Umgang bewegen |
Fehlender Beleg mit Erklärung oder eidesstattliche Versicherung durch Finanzer und Sprecher für Ausgaben | Sanktionen in Hohe des Rechnungsbetrages | Obliegt dem Finanzer, ob diese Regel greift oder die des Fehlenden Beleg ohne Erklärung oder ähnliches | Durch die sinnvolle Eigeninitiative sollten die Sanktionen dies honorieren |
Fehlender Beleg oder Eingangsbetrag im Jahresabschluss höher als auf dem Beleg für Einnahmen | 10,- € Sanktion pauschal | Obliegt dem Finanzer | Eigenbelege können selber geschrieben werden. Einen Veruntreuung wird im Regelfall nicht unterstellt |
Falscher Beleg (Eingangsbetrag im Jahresabschluss niedriger als auf dem Beleg) für Einnahmen | 50,- € Sanktionen bis zu einer Differenz zwischen Eingangsbetrag im Jahresabschluss und Beleg von 50,- €, sonst 50,- € + Differenz | Obliegt dem Finanzer | Es kann sich um eine Veruntreuung handeln, daher wird diese Sanktionen höher angesetzt |
Verspätetes Einreichen ohne eine Nachfrist vereinbart zu haben | 60,- € für jedes angefangene Quartal | Obliegt dem Finanzer | Soll die FSRä zum pünktlichen Abgeben motivieren |
Nicht sparsames Haushalten (Einkaufsbeutel im Supermarkt, sinnloses Porto, Mahngebühren, etc.) | Sanktionen in Höhe des tatsächlichen Gegenstands oder durch Schätzung | Regelfall | Soll zum sparsamen Haushalten anregen |
Begründung zum Antrag
Es ist schwierig für das Referat in einer Prüfung sinnvolle Richtlinien festzulegen, da nicht genau bekannt ist welche Probleme Sanktioniert werden müssen um diese in den kommenden Jahren zu vermeiden. Deswegen hat das Referat Finanzen das nun schon das 3 Jahr prüft die obenstehenden Richtlinien für sich erstellt. Diese sollen eine Hilfestellung für zukünftige Referatsleiter Finanzen sein. Sowie eine Hilfestellung für die FSR´s auf was geachtet werden soll.
Abstimmung
besondere notwendige Mehrheit
2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Behandlung
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16
Vertagung auf die kommende Sitzung
13. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 13
Vertagung auf die kommende Sitzung
14. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6
Ergebnis
Ja | |
Nein | |
Enthaltung |
abgelehnt/angenommen
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name